2026
Reform der Sozialsysteme
Abstimmungsvorlage 3
Abstimmungsfrage
Stimmen Sie dafür, dass das Sozialversicherungssystem gemäß der in der Vorlage angegebenen Regelungen grundlegend umgebaut wird?
Erklärvideo
2026
Reform der Sozialsysteme
Vorlage 3
Abstimmungsfrage
Stimmen Sie dafür, dass das Sozialversicherungssystem gemäß der in der Vorlage angegebenen Regelungen grundlegend umgebaut wird?
Erklärvideo
Um was geht es?
Das deutsche Sozialversicherungssystem sichert die Bevölkerung gegen zentrale Lebensrisiken ab. Es umfasst vier Bereiche: Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Finanziert wird es vor allem durch rund 35 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Die Beiträge werden prozentual vom Bruttolohn berechnet und je nach Versicherung zwischen den beiden Parteien aufgeteilt.
Die monatlichen Beiträge sind nach oben begrenzt: Oberhalb der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze wird Einkommen nicht mehr zur Berechnung herangezogen.
Einige Gruppen zahlen nicht oder anders in das Sozialversicherungssystem ein. Menschen mit hohem Einkommen können sich privat versichern. Für die Altersversorgung bestimmter Berufsgruppen wie Ärztinnen oder Rechtsanwälte gibt es eigenständige Versorgungswerke. Beamte erhalten aus Steuermitteln finanzierte Pensionen. Selbstständige sind je nach Berufsgruppe und Einkommen sehr unterschiedlich abgesichert. Unternehmen zahlen selbst keine eigenen Beiträge, übernehmen aber den Arbeitgeberanteil für ihre Beschäftigten. Einkünfte aus Kapitalanlagen, Mieten und Firmengewinnen bleiben bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt.
Das System steht vor Herausforderungen: Die Bevölkerung altert, die Kosten für medizinische Versorgung und Pflege steigen, während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten langsamer wächst. Zusätzlich finanzieren die Versicherungen sogenannte versicherungsfremde Leistungen, etwa die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen.
Die Initiative schlägt vor, das Sozialversicherungssystem grundlegend neu zu regeln.
Angestrebte Regelungen
Neue Systemstruktur
Das Sozialversicherungssystem wird zu einem System umgebaut, in dem alle Steuerpflichtigen mit Einkommen Beiträge leisten, unabhängig von Einkommensart oder Rechtsform. Die bisherigen Versicherungen werden zu Kassen mit gleichbleibenden Aufgabenbereich. Die private wird in die gesetzliche Krankenversicherung überführt, und versicherungsfremde Leistungen werden ausgegliedert und direkt aus dem Bundeshaushalt bezahlt.
Regelungen für die Einzahlungen
Alle Steuerpflichtigen, auch Beamte und Selbstständige, zahlen auf alle Einkommensarten denselben Prozentsatz je Kasse. Auch juristische Personen des Privatrechts zahlen ein, und zwar auf den jeweils selbst erwirtschafteten Gewinn ohne konzerninterne Verrechnung. Die bisherigen Arbeitgeberbeiträge auf Löhne und Gehälter entfallen dafür. Die Beitragsbemessungsgrenzen fallen vollständig weg.
Regelungen für die Leistungen
Die Leistungen der Kranken- und Pflegekasse sind für alle Beitragszahlenden gleich. Die Leistungen der Renten- und Arbeitslosenkasse hängen weiterhin von Einzahlungsmenge und -zeitraum ab und bleiben nach oben begrenzt. Private Zusatzversicherungen bleiben als freiwillige Ergänzung möglich.
Offene Umsetzung
Zum Zeitpunkt der Abstimmung sind unter anderem Beitragssätze, Leistungsniveau, die Rentenformel und Übergangsregelungen für bereits erworbene Ansprüche noch nicht festgelegt. Bei einem Ja würde eine Enquete-Kommission eingesetzt, die konkrete Gesetzgebungsvorschläge erarbeitet.
PRO-ARGUMENTE
Breitere finanzielle Basis
Heute zahlen rund 35 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in die Sozialversicherungen ein, mit Beiträgen aus dem Arbeitslohn bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Im vorgeschlagenen System würden alle Steuerpflichtigen sowie Unternehmen einzahlen, alle Einkommensarten einbezogen und die Obergrenze aufgehoben. Das könnte die Einnahmen der Sozialkassen erhöhen und die langfristige Stabilität unterstützen.
Entlastung der Arbeit
Da neben Löhnen künftig auch Mieten, Kapitalerträge und Unternehmensgewinne zur Finanzierung beitragen, könnte der Beitragssatz sinken. Das würde die Abzüge vom Bruttolohn verringern und Menschen entlasten, deren Einkommen überwiegend aus Arbeit stammt. Unternehmen würden Beiträge künftig auf ihre Gewinne statt pro Beschäftigten zahlen.
Gleichbehandlung aller Einkommensarten
Bislang tragen bestimmte Einkommensarten wie Kapitalerträge oder Mieteinnahmen sowie einzelne Berufsgruppen nicht zur Finanzierung bei, und hohe Einkommen zahlen wegen der Beitragsbemessungsgrenze prozentual weniger. Das neue Modell würde diese Ausnahmen abschaffen und alle einheitlich einbeziehen.
Lösung für Selbstständige
Das bisherige System ist vor allem auf Angestellte ausgerichtet. Selbstständige sind je nach Tätigkeit und Einkommen sehr unterschiedlich abgesichert. Das vorgeschlagene System würde alle Selbstständigen zu denselben Konditionen einbeziehen.
Trennung von Beiträgen und gesamtgesellschaftlichen Aufgaben
Ein Teil der heutigen Ausgaben der Sozialversicherungen sind sogenannte versicherungsfremde Leistungen, etwa die kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen. Ein vom Bundeshaushalt unabhängiges System könnte diese Aufgaben klarer vom Beitragssystem trennen und vollständig aus Steuermitteln finanzieren lassen.
CONTRA-ARGUMENTE
Änderungen nur bei den Einnahmen
Die Finanzierungsprobleme des heutigen Systems liegen sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben, etwa durch eine alternde Bevölkerung. Das vorgeschlagene System setzt vor allem auf der Einnahmenseite an. Ob das langfristig ausreicht, ist offen, da die Ausgabenseite weitgehend ungeregelt bleibt.
Schwer vorhersehbare Folgen
Das vorgeschlagene System stellt einen umfassenden Umbau dar, der Arbeitsverhältnisse, Unternehmensstrukturen, Kapitalanlagen und private Altersvorsorge betrifft. Da die Vorlage die konkrete Ausgestaltung einer Kommission überlässt, bleiben die finanziellen, wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen unklar.
Mehr Zahlende bedeuten auch mehr Ansprüche
Mit der Einbeziehung von Beamtinnen, Beamten und Selbstständigen steigt auch die Zahl der Leistungsbeziehenden. Beamtinnen haben Pensionsansprüche erworben, die deutlich höher liegen als vergleichbare gesetzliche Renten. Entweder müssten die Rentenansprüche aller angehoben werden, was Mehrkosten bedeuten würde, oder die Ansprüche der Beamten müssten gesenkt werden, was zu Konflikten führen könnte.
Weniger Wahlfreiheit
Die Forderung würde bestehende Wahlmöglichkeiten zwischen unterschiedlichen Versicherungsmodellen durch ein einheitliches Modell ersetzen. Wer bisher zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen konnte, hätte diese Wahl nicht mehr.
Offene verfassungsrechtliche Fragen
Die Einbeziehung juristischer Personen und der Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze werfen Fragen zur Abgrenzung zwischen Sozialversicherungsbeitrag und Steuer auf. Aus Sicht von Kritikerinnen und Kritikern lockert sich der Bezug zwischen Beitrag und Leistung, wenn juristische Personen zahlen, ohne Leistungen zu erhalten. Da für Steuern andere verfassungsrechtliche Zuständigkeiten gelten, ist unklar, ob eine Lösung einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhielte.




