2026

Prüfung eines AFD-Verbots

Abstimmungsvorlage 2

Abstimmungsfrage

Stimmen Sie dafür, dass beim Bundesverfassungsgericht ein Antrag auf Prüfung eines Parteiverbots der „Alternative für Deutschland“ (AfD) gestellt wird?

Erklärvideo

2026

Prüfung eines AFD-Verbots

Vorlage 2

Abstimmungsfrage

Stimmen Sie dafür, dass beim Bundesverfassungsgericht ein Antrag auf Prüfung eines Parteiverbots der „Alternative für Deutschland“ (AfD) gestellt wird?

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Um was geht es?

Seit mehreren Jahren wird öffentlich diskutiert, ob im Fall der AfD die Voraussetzungen für ein Parteiverbot vorliegen könnten. Ihr wird vorgeworfen, ein rassistisches Weltbild zu vertreten, planmäßig gegen das Demokratieprinzip zu arbeiten und die Menschenwürde von Minderheiten zu verletzen.

Die Landesämter für Verfassungsschutz in Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen stufen die dortigen AfD-Landesverbände als „gesichert rechtsextrem” ein. Der Bundesverband gilt als „rechtsextremistischer Verdachtsfall”. Diese Einstufungen sind nachrichtendienstliche Bewertungen, keine rechtlichen Urteile: Ob eine Partei im Sinne des Grundgesetzes „verfassungswidrig” ist, kann nur das Bundesverfassungsgericht feststellen.

Ein Parteiverbot ist nach Artikel 21 GG möglich, wenn die Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung – Menschenwürde, Demokratieprinzip, Rechtsstaatlichkeit – aktiv-kämpferisch beeinträchtigen will und das Potenzial hat, ihre Ziele durchzusetzen. Über ein Verbot entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht, ein Antrag kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden. Wird ein Verbot ausgesprochen, wird die Partei aufgelöst und alle Mandate erlöschen.

Angestrebte Regelungen

Antrag beim Bundesverfassungsgericht
Beim Bundesverfassungsgericht wird die Prüfung eines Parteiverbots gegen die „Alternative für Deutschland” beantragt.

Hinweis: Die Volksabstimmung ersetzt einen Antragsbeschluss des Bundestages, nicht das Verfahren und Urteil des Bundesverfassungsgerichts selbst.

PRO-ARGUMENTE

Vorgesehenes Instrument nutzen
Das Grundgesetz wurde auch als Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik entworfen: Demokratien können von innen abgeschafft werden. Mit Artikel 21 wurde ein Instrument geschaffen, um verfassungsfeindliche Parteien gerichtlich prüfen zu lassen. Dieses ungenutzt zu lassen, wäre aus Sicht der Befürworterinnen und Befürworter selbst eine politische Entscheidung.

Genügend Anhaltspunkte für eine Prüfung
Der Verfassungsschutz hat in einem umfangreichen Gutachten Belege dafür gesammelt, dass die AfD aus seiner Einschätzung eine verfassungsfeindliche Partei ist. Die Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kommen zu ähnlichen Einschätzungen. Die GFF kommt explizit zu dem Schluss, dass hinreichende Anhaltspunkte für ein Verbotsverfahren vorliegen.

Konsequenz gegenüber der eigenen Rechtsordnung
Der Staat finanziert Parteien mit Steuergeldern. Solange kein Verfahren eingeleitet wird, finanziert er eine Partei, gegen die ein dokumentierter Anfangsverdacht der Verfassungsfeindlichkeit vorliegt, ohne dass dieser geklärt wird. Ein Prüfantrag sei nach Ansicht der Befürworterinnen und Befürworter zudem ein Akt staatlicher Schutzverantwortung gegenüber systematisch ausgegrenzten Gruppen.

Keine Immunität durch hohe Wählerzahlen
Ob eine Partei verboten werden muss, richtet sich nach rechtlichen Anhaltspunkten, nicht nach Wählerzahlen. Zudem gilt seit dem NPD-Verfahren eine gewisse Größe und Erfolgspotenzial als Voraussetzung für ein Verbot.

Gerichtliche Klärung statt politischer Dauerdebatte
Ob die AfD die Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt, ist eine Rechtsfrage. Ein Verfahren würde unabhängig vom Ausgang eine rechtlich bindende Klärung bringen, die eine rein politische Debatte nicht leisten kann.

CONTRA-ARGUMENTE

Politische Probleme politisch lösen
Eine Demokratie lebt vom Umgang mit kontroversen Positionen durch Wahlen, Debatten und zivilgesellschaftliches Engagement. Ein Prüfantrag wählt den juristischen statt den politischen Weg. Das Bundesverfassungsgericht selbst betont, dass ein Parteiverbot nur als letztes Mittel dienen solle. Kritikerinnen und Kritiker sind der Meinung, dass der politische Weg noch nicht ausgeschöpft sei.

Hohe Hürden und verhältnismäßigere Alternativen
Das Bundesverfassungsgericht setzt hohe Hürden für ein Parteiverbot; dass das Verwaltungsgericht Köln die Hochstufung ausgesetzt hat, zeigt aus Sicht der Kritikerinnen und Kritiker, dass die Beweisgrundlage strittig ist. Mildere Mittel wie individuelle Betätigungsverbote oder ein auf einzelne Landesverbände beschränkter Antrag wurden nicht ausgeschöpft.

Millionen Menschen ohne parlamentarische Vertretung
Bei der Bundestagswahl 2025 wählten rund 10,3 Millionen Menschen die AfD; sie ist in 14 von 16 Landesparlamenten vertreten und liegt in bundesweiten Umfragen aktuell auf Platz 1. Ein erfolgreiches Verfahren ließe diese Wählerinnen und Wähler ihre parlamentarische Vertretung verlieren und die Mehrheitsverhältnisse grundlegend verschieben.

Ungewisser Ausgang mit politischen Konsequenzen
Für die Gegnerinnen und Gegner der politischen Positionen der AfD birgt ein Verbotsverfahren das Risiko, dass die AfD sowohl eine Ablehnung des Antrags als auch ein Verfahren ohne Verbot als richterliche Bestätigung ihrer Verfassungskonformität darstellen kann. Ein erfolgloses Verfahren könne den von der Partei genutzten Märtyrer-Effekt zusätzlich befördern.

Ursachen bleiben unangetastet
Die Wahlerfolge der AfD beruhen auf tiefgreifenden gesellschaftlichen Ursachen wie Abstiegsängsten, Institutionenmisstrauen und dem Gefühl politischer Nicht-Repräsentation. Ein Verbotsverfahren bekämpft die Partei als Symptom, ändert aber nichts an diesen Ursachen.

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