2026
ARBEITSVERBOTE FÜR Geflüchtete aufheben
Abstimmungsvorlage 4
Abstimmungsfrage
Stimmen Sie dafür, dass Menschen im Asylverfahren und mit Duldung grundsätzlich arbeiten dürfen?
Erklärvideo
2026
ARBEITSVERBOTE FÜR Geflüchtete aufheben
Vorlage 4
Abstimmungsfrage
Stimmen Sie dafür, dass Menschen im Asylverfahren und mit Duldung grundsätzlich arbeiten dürfen?
Erklärvideo
Um was geht es?
Politisch Verfolgte haben in Deutschland das Recht auf Asyl.
Asylbewerberinnen und -bewerber sind Geflüchtete, die sich im Asylverfahren befinden. Erhält die Person eine Aufenthaltserlaubnis, darf sie in Deutschland arbeiten. Wird der Asylantrag abgelehnt, muss die Person ausreisen. Ist eine Abschiebung nicht möglich, etwa aus gesundheitlichen Gründen, erhält sie eine Duldung.
Für Menschen im laufenden Asylverfahren und Geduldete ist Arbeit grundsätzlich verboten und nur mit Erlaubnis möglich. Nach den ersten drei Monaten des Aufenthalts und wenn sie nicht mehr in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen – was in der Regel länger als drei Monate der Fall ist –, können sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Zur Abstimmung steht, diese Regel umzukehren, sodass Arbeit grundsätzlich erlaubt ist und ein Verbot die begründungspflichtige Ausnahme wird.
Angestrebte Regelungen
Wer in Deutschland geduldet ist oder sich in einem laufenden Asylverfahren befindet, darf eine bezahlte Arbeit aufnehmen. Die bisherigen pauschalen Verbote entfallen.
Arbeitsverbote können im Einzelfall von den zuständigen Ämtern (Ausländerbehörde oder Bundesagentur für Arbeit) verhängt werden, müssen jedoch schriftlich begründet und zeitlich befristet sein.
Mögliche Begründungen für Arbeitsverbote sind bewusste und behördlich dokumentierte Identitätsverschleierungen oder rechtskräftige Verurteilungen aufgrund von Straftaten.
PRO-ARGUMENTE
Staatliche und fiskalische Entlastung
2024 gab der Staat über sechs Milliarden Euro für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus, davon rund eine Milliarde Euro für den Lebensunterhalt. Wer arbeitet, benötigt diese Leistungen nicht mehr und zahlt stattdessen Steuern und Sozialabgaben. Ein legaler Arbeitsmarktzugang könnte zudem bestehende Schwarzarbeit sichtbar, kontrollierbarer und steuerpflichtig machen.
Fachkräftepotenzial nutzen statt verlieren
Viele Branchen suchen dringend Mitarbeitende und der demografische Wandel dürfte diesen Bedarf weiter verschärfen. Einige Geflüchtete bringen bereits Schulabschlüsse, Ausbildungen oder Berufserfahrung mit. Ein direkter Arbeitsmarktzugang kann vorhandene Qualifikationen erhalten, die sonst verloren gehen könnten, und gleichzeitig den Bedarf am Arbeitsmarkt decken.
Verwaltungshürden kosten Arbeitsplätze
Zwischen Antragstellung und Genehmigung einer Arbeitserlaubnis können derzeit Monate vergehen. In dieser Zeit kann eine offene Stelle bereits anderweitig besetzt sein. Aus Sicht der Befürworterinnen und Befürworter schreckt diese Unsicherheit und der bürokratische Aufwand manche Unternehmen von einer Einstellung ab.
Integration und Teilhabe
Erwerbstätigkeit geht bei Geflüchteten Studien zufolge mit schnellerem Spracherwerb und mehr sozialen Kontakten einher. Pro Asyl weist darauf hin, dass ein Arbeitsverbot mittelfristig die psychische Gesundheit belasten kann, während Arbeit finanzielle Sicherheit, Struktur und Zugehörigkeit schaffen kann.
Frühe Arbeitsmarktintegration kann späterer Erwerbslosigkeit vorbeugen
Der sogenannte Narbeneffekt beschreibt, dass ein anfängliches Arbeitsverbot noch Jahre später die Chancen auf einen Job senken kann. Die Höhe des Effekts variiert je nach Studie. Eine Untersuchung beziffert die gesunkene Beschäftigungswahrscheinlichkeit in den Folgejahren auf rund 15 Prozent.
CONTRA-ARGUMENTE
Vermischung von Asylrecht und Arbeitsmigration
Das Asylrecht dient dem Schutz vor Verfolgung und nicht der Arbeitsmigration, für die andere Wege wie ein Arbeitsvisum vorgesehen sind. Die vorgeschlagene Regelung könnte diesen Unterschied weiter verwischen, da Menschen im Asylverfahren unabhängig vom Verfahrensausgang direkt arbeiten dürften. Das könnte gegenüber Bewerbenden um ein reguläres Arbeitsvisum als Ungleichbehandlung wahrgenommen werden. Als Alternative sollte erwogen werden, den Spurwechsel zwischen beiden Systemen zu erleichtern.
Erschwerte Ausweisungen
Wer längere Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, hat bessere Chancen auf eine Beschäftigungsduldung. Zudem müssen vor einer Ausweisung die persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen der betroffenen Person gegen die Ausweisungsgründe abgewogen werden. Die Ausweisung bei Personen mit längerer Beschäftigung wird bisher seltener vollzogen. Ein erleichterter Arbeitsmarktzugang kann künftige Ausweisungen dadurch erschweren.
Einfache Tätigkeiten sind nicht nachhaltig
Viele ausländische Beschäftigte arbeiten unterhalb ihrer Qualifikation, etwa weil Abschlüsse hier nicht anerkannt werden oder eingeschränkte Mobilität den Zugang zu passenden Stellen erschwert. Sie arbeiten in einfachen Tätigkeiten, zum Beispiel in der Gastronomie. Eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt braucht einen guten Übergang in qualifikationsgerechte Tätigkeiten. Ein schneller, aber ungesteuerter Arbeitsmarktzugang löst diese strukturellen Hürden nicht von allein.
Anreizwirkung auf das Asylsystem
Der Bund gab 2024 über sechs Milliarden Euro für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus. Ein pauschales Arbeitsrecht könnte insgesamt stärkere Anreize für Zuwanderung setzen und so zu höheren Kosten führen. Ob ein Arbeitsmarktzugang tatsächlich einen messbaren Effekt auf die Asylzahlen hat, ist in der Forschung allerdings umstritten.
Schlechte Arbeitsbedingungen vermeiden
Die Bundesagentur für Arbeit prüft bislang die Bedingungen eines Jobs, insbesondere Arbeitszeit und Gehalt, damit Geflüchtete nicht schlechter gestellt werden als andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Entfällt diese Prüfung, besteht die Gefahr, dass solche schlechteren Arbeitsbedingungen unentdeckt bleiben.
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