FAQ

Häufig gestellte Fragen

FAQ Abstimmung21

Wer organisiert die ABSTIMMUNG21?

ABSTIMMUNG21 ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der überparteilich und unabhängig in seinem Handeln ist.

Was ist das Ziel von ABSTIMMUNG21?

Unsere Gesellschaft steht – heute und immer wieder – vor verschiedenen großen Herausforderungen. Diese lassen sich am besten gemeinsam im Dialog mit der Bevölkerung lösen. Mit Instrumenten der direkten Demokratie besteht für die Zivilgesellschaft eine weitere Möglichkeit, Ideen und Konzepte zur Abstimmung zu bringen. So kann das Vertrauen in die eigene Selbstwirksamkeit und in die Demokratie gestärkt werden und hilft gegen Politikverdruss.

Das Ziel von ABSTIMMUNG21 ist die Einführung bundesweiter Volksentscheide.

Seit Jahren wird die gesetzliche Einführung von bundesweiten Volksentscheiden blockiert. Dabei besteht der Bedarf und repräsentative Umfragen zeigen regelmäßig, dass sich kontinuierlich mehr als zwei Drittel der Bevölkerung dafür aussprechen. Indem wir über konkrete, wichtige Themen abstimmen lassen, machen wir die bundesweite Abstimmung anschaulich und erfahrbar. Wir zeigen: Mehr Demokratie ist auch auf Bundesebene möglich!

ABSTIMMUNG21 will dadurch öffentlichen Druck erzeugen. Je mehr Menschen teilnehmen, desto größer wird der Druck und der Auftrag an das Parlament. Dieses muss sich dann mit dem bundesweiten Volksentscheid auseinandersetzen und kann dies nicht länger aufschieben.

Wie sind die Abstimmungsthemen zustande gekommen?

Vom 15. April bis 30. Juni wurden die drei Abstimmungsthemen ermittelt. Insgesamt wurden 160 Themenvorschläge eingereicht. 27.853 Menschen haben an der diesjährigen Themenwahl teilgenommen und Ihre Favoriten gewählt!

Die drei Abstimmungsthemen für die dritte selbstorganisierte, bundesweite Volksabstimmung im Herbst sind: 

  • Fuchsjagd beenden! Dieses Hobby schafft Leid und keinen Artenschutz.
  • Verbot von präventiven Antibiotika in der Tierhaltung
  • Lobbyismus einschränken – Lobbyregister zu dem machen, was es sein sollte!

Wie steht ABSTIMMUNG21 zu den Themen?

ABSTIMMUNG21 ist Ausrichter der Abstimmung. Wir sind themenneutral und setzen uns für die Stärkung von vielfältigen Formen der Bürgerbeteiligung und Instrumenten direkter Demokratie ein.
Zur Themenwahl werden nur Themen zugelassen, für die auch der Bundestag zuständig ist. Für die inhaltlichen Vorlagen sind allein die Initiatorinnen und Initiatoren der jeweiligen Themen verantwortlich.

Wir stehen für Bürgerbeteiligung – diese wollen wir ausbauen durch mehr direkte Demokratie. Wir sehen uns vor allem in der Rolle, die Möglichkeit und Infrastruktur für selbstorganisierte Abstimmungen zu bieten, solange es sie gesetzlich noch nicht gibt. So wollen wir das Instrument der Volksabstimmung bekannt, erlebbar und sichtbar machen.

Wie finanziert ihr euch?

100% über viele kleine (wie große) Spenden ohne staatliche Unterstützung. Hier Spenden!

Ist ABSTIMMUNG21 eine echte Volksabstimmung? Wie verbindlich ist die Abstimmung und was passiert mit den Abstimmungsergebnissen?

ABSTIMMUNG21 stützt sich auf den Artikel 20 Absatz 2 im Grundgesetz. Dort heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen […] ausgeübt.“

Eine gewisse Legitimation für die bundesweite Abstimmung gibt es also bereits.

Ein konkretes Ausführungsgesetz, welches eine Verbindlichkeit garantieren würde, gibt es noch nicht. Deswegen organisieren wir die Abstimmung ja selbst.

Trotzdem kann und soll ABSTIMMUNG21 nicht nur ein Signal für das Instrument der Volksabstimmung sein, sondern auch themenspezifische Wirkung entfalten.

Wenn viele Menschen nicht nur den Bundestag wählen, sondern auch bei ABSTIMMUNG21 über ein Thema abstimmen, dann bekommt das Parlament einen klaren Handlungsauftrag.

Wer kann teilnehmen?

An der Volksabstimmung bei ABSTIMMUNG21 können alle Menschen ab 18 Jahren teilnehmen, die zu Bundestagswahlen wahlberechtigt sind (unabhängig vom Wohnsitz).

Wir wollen mit ABSTIMMUNG21 möglichst ein Ergebnis erreichen, welches nach der derzeit gültigen Wahlrechtsgrundlage Bestand hätte. Wir halten uns daher an die derzeit gültigen Bestimmungen, nach denen leider nur Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsbürgerschaft zur Wahl des Bundestages zugelassen sind.

Wann werden die Abstimmungsunterlagen verschickt?

Der Versand der Abstimmungsunterlagen für die Abstimmung 2024 erfolgt Mitte September.

Wie fülle ich meinen Abstimmzettel aus? (Wie viele Stimmen habe ich?)

Bei jeder Abstimmungsfrage dürfen Sie ein Kreuz setzen und haben die Wahl zwischen „Ja“, „Nein“ oder “Enthaltung”. Insgesamt sind also 3 Kreuze (für jede Frage eins) möglich. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich zu jeder der Fragen positionieren. Wenn mehrere Felder in einer Zeile ausgefüllt sind, ist Ihre Stimme für diese Abstimmungsfrage leider ungültig.

Ihren Stimmbrief sollten Sie – möglichst frankiert – spätestens am 14. Oktober abschicken, damit er auf jeden Fall rechtzeitig ankommt.

Warum erfolgt die Abstimmung auf Papier und nicht einfach nur digital bzw. online?

Wir wollen mit unserer Aktion das Instrument der Volksabstimmung bekannter, anschaulich und erfahrbar machen sowie zu einem weitestgehend legitimen Ergebnis kommen.

Der deutsche Staat bietet bis jetzt keine Mechanismen für elektronische Wahlen und Abstimmungen, die sicher, verlässlich und für alle gleichermaßen zugänglich sind und zugleich eine geheime Abstimmung ermöglichen. Auch auf Länderebene gibt es nur analoge Volksabstimmungen. An diese übliche Praxis und die derzeit gesetzlich geltenden Vorgaben möchten wir uns halten. Daher haben wir uns bewusst für ein Verfahren entschieden, das dem Verfahren der Briefwahl zu einer Bundestagswahl (nach dem Bundeswahlrecht) möglichst nahe kommt.

Dazu gehört zum einen, dass man die Abstimmungsunterlagen greifbar und “in echt” vorliegen hat. Zum anderen soll das Verfahren möglichst sicher und das Prinzip der geheimen Abstimmung gewährleistet sein. Mehrfach- und Fremdabstimmungen sowie Manipulationen möchten wir verhindern. Da wir über kein Melderegister verfügen, mit dem eingehende Abstimmungsbriefe abgeglichen werden könnten, haben wir uns für das sogenannte Adressbestätigungsverfahren entschieden: Durch die postalische Zusendung der Abstimmungsunterlagen können wir weitgehend davon ausgehen, dass die abstimmende Person auch unter der angegebenen Adresse wohnt.

Aus diesen Gründen sind das eigenständige Ausdrucken oder Kopieren der Abstimmungsunterlagen sowie eine digitale Abstimmung nicht möglich.
Um den Papierverbrauch zu reduzieren, verschicken wir das (umfangreichere) Abstimmungsheft aber als PDF und nur auf Wunsch in Papierform.

FAQ Bundesweite Volksabstimmung

Hinweis: In dieser FAQ wird oft auch von Volksentscheid gesprochen. Dabei handelt es sich um die Bezeichnung der letzten Stufe dieses direktdemokratischen Verfahrens, das auf dem Konzept der dreistufigen Volksgesetzgebung basiert. Als Bezeichnung des Gesamtprozesses (= alle drei Stufen) verwenden wir die Bezeichnung „Volksabstimmung“.

Warum ist die bundesweite Volksabstimmung ein Gewinn für uns alle?

Unsere Gesellschaft steht vor großen sozialen und ökologischen Aufgaben. Die lassen sich am besten mit den Menschen meistern. Mit der direkten Demokratie hat die Zivilgesellschaft die Möglichkeit, ihre Ideen und Konzepte zur Abstimmung zu bringen. Das stärkt das Vertrauen in den eigenen Einfluss und die Demokratie und hilft so gegen Politikverdruss. Beflügelt wird damit auch die parlamentarische Demokratie.
Denn Volksinitiativen stoßen das Gespräch in unserer Gesellschaft an, sie zeigen der Politik, wo dringender Handlungsbedarf ist. In 16 Bundesländern ergänzt die direkte Demokratie auf Kommunal und Landesebene die repräsentative Demokratie. Das hat sich bewährt.

Aber auf Bundesebene ist Deutschland das einzige Land in der Europäischen Union, das seit Ende des 2. Weltkrieges noch nie eine Volksabstimmung erlebt hat. Es gibt keinen schlüssigen Grund, den Menschen dieses Recht auf Bundesebene vorzuenthalten. Wir kommen gemeinsam zu mutigeren Entscheidungen, als dies für die Gewählten allein möglich ist. Das wird beispielsweise in der zunehmenden Klimakrise entscheidend sein, da wir unsere Gewohnheiten ändern müssen. Dafür ist es nötig, dass alle direkt mitentscheiden können. Ideen aus der Bevölkerung sind entscheidende Quellen der Erneuerung. Die Zukunft ist unsere Verantwortung. Wir sind die Gesellschaft. Das Bewusstsein dafür wächst mit der direkten Demokratie. Diese ermöglicht und befördert die Zusammenarbeit zwischen Bevölkerung und
Politik in einzelnen Sachfragen.

Was sind Qualitätskriterien für eine bundesweite Volksabstimmung?

1. Direkte und parlamentarische Entscheidungen sind den Menschenrechten verpflichtet. In Streitfällen entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens.
2. Alle Themen, die das Parlament entscheiden kann, müssen auch über den Weg der Volksinitiative in einer Volksabstimmung entschieden werden können.
3. Auch Volksentscheide über vom Bundestag beschlossene Gesetze müssen möglich sein, ebenso verpflichtende Volksentscheide bei zukünftigen Grundgesetzänderungen und Kompetenzübertragungen auf die Ebene der EU.
4. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet.
5. Vor jedem Volksentscheid geht eine ausgewogene Information an alle Stimmberechtigten.

Wie würde eine bundesweite Volksabstimmung ablaufen?

Als Grundlage für die bundesweite Volksabstimmung dient uns das direktdemokratische Verfahren der dreistufigen Volksgesetzgebung. Dieses findet bereits Anwendung in den deutschen Bundesländern:
1. Stufe = Volksinitiative
2. Stufe = Volksbegehren
3. Stufe = Volksentscheid
Die Demokratie-Organisationen Mehr Demokratie, OMNIBUS für Direkte Demokratie und Democracy International haben dazu einen Gesetzentwurf geschrieben, der auch Grundlage von Abstimmung21 ist, sowie einen Animationsfilm erstellt, der den Ablauf einer bundesweiten Volksabstimmung gut veranschaulicht.
Hier anschauen.

Wie viel Prozent der deutschen Bevölkerung sprechen sich für die Einführung der bundesweiten Volksabstimmung aus?

In repräsentativen Umfragen in den vergangenen Jahren haben sich regelmäßig mehr als zwei Drittel der Bevölkerung dafür ausgesprochen, bundesweit über richtungsweisende politische Themen abstimmen zu wollen. Auch 94 Prozent der Teilnehmenden des Bürgerrats Demokratie im Jahr 2019 befürworteten, dass
bundesweite Volksabstimmungen per Initiative aus der Bevölkerung eingeleitet werden können.

Wie stellt man eine sachliche Debatte und neutrale Information sicher?

Die Positionen der Kontrahenten im Volksentscheid müssen den Bürgern und Bürgerinnen vorab in einer Broschüre („Abstimmungsheft“) vorgelegt werden. Eine unparteiische Kommission kontrolliert die Inhalte. Wenn sie diskriminierende oder offensichtlich unwahre Äußerungen feststellt, werden diese nicht veröffentlicht. Die Erfahrungen auf kommunaler und Landesebene haben gezeigt, dass der Diskurs in der Regel zugespitzt, aber sachlich verläuft. Das Wissen über politische Themen ist dort am höchsten, wo darüber abgestimmt wird. Es gewinnt auch selten der, der am lautesten schreit, sondern wer am besten überzeugen kann und ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung genießt.

Gefährden Volksabstimmungen Minderheiten?

Volksbegehren werden im Vorfeld auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und Völkerrecht überprüft (präventive Normenkontrolle). Durch sie kann es keine verfassungswidrigen Volksbegehren geben. Der verfassungsgemäße Minderheitenschutz bleibt somit gewahrt. Zudem haben Minderheiten mit der direkten Demokratie eine gute Möglichkeit, ihre Anliegen auf die politische Agenda zu setzen.

Hat die direkte Demokratie in der Weimarer Republik zur Machtübernahme Hitlers beigetragen?

Ein nüchterner Blick auf die Fakten zeigt, dass es in der Weimarer Republik acht Versuche gab, einen Volksentscheid herbeizuführen. Davon gelangten drei Verfahren zum Volksbegehren und zwei zum Volksentscheid. Beide Abstimmungen scheiterten am Beteiligungsquorum und blieben folgenlos. Dazu gehört auch „ein“ Volksbegehren, das von den Rechtsparteien (inkl. Nationalsozialisten) getragen wurde, und sich gegen den „Young-Plan“ zu den Reparationen (1929) richtete. Der Politik- und Sozialwissenschaftler Dr. Otmar Jung schreibt dazu: „Nach diesem ‚Reinfall‘ mied Hitler die Volksgesetzgebung. Er konzentrierte sich stattdessen auf die Wahlen, um an die Macht zu kommen.“ (Hier der ganze Artikel).

Insgesamt betrachtet lässt sich diese vereinzelte Praxis also nicht als Ursache für das Scheitern der Weimarer Republik und die Machtergreifung durch Hitler werten. Hierfür waren zahlreiche andere Faktoren verantwortlich.

Ist die Schweiz Vorbild für uns?

Die direkte Demokratie in der Schweiz mag grundsätzlich ein Vorbild sein, an entscheidenden Punkten ist sie es aber nicht und vor allem nicht auf Deutschland 1:1 übertragbar. Wir favorisieren – anders als in der Schweiz – ein dreistufiges Modell der direkten Demokratie auf Länder- und Bundesebene: Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid. Nach der Initiative ist die Möglichkeit einer juristischen Prüfung vorgesehen (präventive Normenkontrolle). Das Bundesverfassungsgericht kann so die Vereinbarkeit eines Gesetzentwurfes mit dem Grundgesetz und Völkerrecht prüfen und die Initiative nicht zulassen, wenn Grund- und Minderheitenrechte angegriffen würden. Das Volksbegehren und der Volksentscheid finden dann nicht mehr statt. Hier besteht ein wesentlicher Unterschied zur direkten Demokratie in der Schweiz.
Dort ist eine umfassende Vorab-Prüfung nicht vorgesehen. Auch hat die Schweiz kein eigenes Verfassungsgericht. Von der Bevölkerung beschlossene Gesetze können erst im Nachhinein vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht werden, der dann prüft, ob sie der Menschenrechtskonvention entsprechen.

Können Populisten Volksabstimmungen ausnutzen?

Aufgrund der Länge eines Verfahrens – auf Bundesebene bis zu vier Jahre – sind Volksbegehren für populistische Schnellschüsse weniger geeignet. Dafür lösen sie intensive Debatten in der ganzen Gesellschaft aus. Das bricht Blasen auf, verbreitert und vertieft die Diskussion – und trägt so zur Versachlichung bei. Die direkte Demokratie entzieht also dem Populismus eher den Boden, als dass sie ihn bereitet.
Generell sind Volksentscheide ein Spiegel der Gesellschaft, aber nicht verantwortlich für ihren Zustand. Die Gesellschaft kann erkennen, wie es um sie bestellt ist. Es muss nicht immer zum Volksentscheid kommen. Die Vorwirkung der direkten Demokratie sorgt dafür, dass sich die Politik mit den durchaus auch vielfältigen Interessen in der Bevölkerung auseinandersetzen muss. Direkte Demokratie hat auch eine Ventil-Funktion. Sie kann Menschen das weit  verbreitete Gefühl nehmen, nicht gehört zu werden. Indem die direkte Demokratie allen Menschen ermöglicht, gestalterisch aktiv zu werden, wird mit ihr weniger auf „die da oben“ gezeigt. Mit guten Möglichkeiten, eine Volksinitiative zu starten, liegt es an jeder und jedem selbst, wie es um uns bestellt ist.

Treffen Politikerinnen bessere Entscheidungen als Bürger?

Nein, informierte Bürger treffen gleich gute Entscheidungen wie informierte Politikerinnen. Bei allen Volksabstimmungen sollten daher Informationen zwingend objektiv mit Pro- und Kontraargumenten der Öffentlichkeit transparent und einfach übermittelt werden. Zudem können durch Hausparlamente und Bürgerräte kontroverse Diskussionen und Kompromisse gefunden werden.

Komplexe Fragen werden auf Ja/Nein-Entscheidung reduziert!

Auch Parlamente entscheiden mit Ja oder Nein, unabhängig davon, wie komplex der Sachverhalt ist. Auch darf die Annahme, die parlamentarische Demokratie folge ausschließlich rationalen Abwägungen und sei per se auf konstruktive Kompromisse ausgerichtet, angesichts der Praxis hinterfragt werden. Volksbegehren können mit Hilfe zweier Regelungen flexibler ausgestaltet werden: Die Initiator*innen dürfen ihre Vorlage nach der Volksinitiative anpassen. So können sie auf aktuelle Diskussionen reagieren, Anregungen aufnehmen und auch zulässigkeitsrelevante Mängel beheben. Wenn sich Bundestag, Bundesrat und Initiatoren und Initiatorinnen nach einem erfolgreichen Volksbegehren auf einen Kompromiss einigen, wird der gemeinsam mit der ursprünglichen Vorlage im Volksentscheid abgestimmt. So ist es heute schon bei kommunalen Bürgerentscheiden. In der Hälfte der Fälle setzt sich der Vorschlag der  Gemeindevertretung durch. Zu behaupten, auf Bundesebene sei Politik zu komplex und damit für die „einfachen“ Bürgerinnen und Bürger nicht zugänglich, versperrt den Weg zu demokratischer Beteiligung. Politik muss verstehbar für alle Menschen sein.
Die direkte Demokratie ist zudem intelligent geregelt: Wird ein Thema nicht so aufbereitet, dass es für die Menschen nachvollziehbar ist, wird wohl kaum die Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative oder Volksbegehren erfolgreich sein.

Dienen Volksabstimmungen nur den Reichen bzw. sind sie sozial selektiv?

Zum Standard guter direktdemokratischer Regelwerke gehört heute auch eine Kostenerstattung für Initiativen, so dass auch von einkommensschwächeren Gruppen die direktdemokratischen Instrumente genutzt werden können. Zudem sollten z.B. Spenden an eine Initiative im Abstimmungsheft mit veröffentlicht werden, damit deutlich wird, welche Geldgeber hinter einer Initiative stehen. Ansonsten: Die soziale Schieflage ist bei allen demokratischen Verfahren zu beobachten von Petitionen, Unterschriftensammlungen bis zu Wahlen. Hinzu kommt, dass die Zusammensetzung der Parlamente alles andere als sozial repräsentativ ist. Studien belegen, dass dadurch bestimmte Bevölkerungsinteressen stärker repräsentiert werden. Gerade die direkte Demokratie zeigt sozial abgehängten oder politikfernen Menschen, dass es häufiger als alle vier Jahre auf sie ankommt. In einem politischen System, das Volksbegehren und Volksentscheide kennt, können sie sich auch zwischen Wahlen einmischen. Darüber hinaus muss politische Partizipation viel stärker zum Gegenstand politischer
Bildung werden, was durch Abstimmungshefte, Hausparlamente und eine öffentliche Debatte gewährleistet werden könnte.

Sind extreme Gesetzesänderungen wie “Einführung der Todesstrafe” möglich?

Nein. Wir orientieren uns an der dreistufigen Volksgesetzgebung in den deutschen Bundesländern und dem gemeinsamen Gesetzesvorschlag der DemokratieOrganisationen Mehr Demokratie, OMNIBUS für Direkte Demokratie und Democracy International. Dieser sieht vor, dass Grund und Minderheitenrechte geschützt sind. Das wird dadurch gewährleistet, dass jeder von einer Volksinitiative ausgearbeitete
Gesetzentwurf vom Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Regierung oder Parlament auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und Völkerrecht geprüft wird und bei einem Verstoß gestoppt werden kann. Diese „präventive Normenkontrolle“ gibt es bereits bei direktdemokratischen Verfahren in allen Bundesländern.

Hat der BREXIT nicht gezeigt, dass Volksabstimmungen gefährlich sind?

Der Brexit taugt nicht als Beispiel für die direkte Demokratie in Deutschland. Er wurde von der britischen Regierung angesetzt und von den Parteien populistisch missbraucht. Es gab auch keine saubere Abstimmungsvorlage und keine ausgewogene Information für die Befragung. Zudem ist es beispielsweise in der Schweiz üblich, dass internationale Verträge zweimal abgestimmt werden, einmal am Anfang der
Verhandlungen und einmal am Ende, wenn alle Vertragsdetails auf dem Tisch liegen.

Höhlt direkte Demokratie Parlamente aus?

Die direkte Demokratie ergänzt und stärkt die Parlamente. Gut geregelt sorgt sie für eine höhere Transparenz, mehr Verantwortlichkeit und mehr Responsivität. Die meisten Entscheidungen verbleiben im Parlament – so ist es auch in der Schweiz. Das Parlament ist stets in das Verfahren involviert: Es berät über das Volksbegehren und
kann einen Kompromiss mit den Initiatoren aushandeln. Es kann im Volksentscheid auch einen eigenen Gegenentwurf mit zur Abstimmung stellen. Die Erfahrungen in den deutschen Kommunen und Bundesländern sowie in anderen Ländern mit direkter Demokratie „von unten“ zeigen, dass kein Parlament durch direkte Demokratie abgeschafft oder geschwächt wurde. Die direkte Demokratie sorgt dafür, dass sorgfältiger regiert, sauberer abgewogen und mehr mit den Menschen geredet, anstatt über ihre Köpfe hinweg entschieden wird. So macht die direkte Demokratie die repräsentative Demokratie repräsentativer.

Anmeldung für die Volksabstimmung 2025

Die Anmeldung für die Volksabstimmung 2024 ist beendet. Aber keine Sorge, hier haben Sie die Möglichkeit, sich für unsere selbstorganisierten Volksabstimmungen anzumelden.

Die Teilnahme an ABSTIMMUNG21 ist kostenlos. Die Aktion finanziert sich über Spenden.

Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist erforderlich, um Sie über das Themenvoting, die Verschickung der Abstimmungsunterlagen etc. zu informieren und, wenn ausgewählt, für den Versand des Newsletters.
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