ABSTIMMUNGSHEFT FÜR DIE VOLKSABSTIMMUNG IM HERBST 2026

Vorlage 4

Arbeitsverbote für Geflüchtete aufheben

Das Thema „Arbeitsverbote für Geflüchtete aufheben“ bekam mit 35.696 die meisten Unterschriften bei der Themenwahl von openPetition. Zur Auswahl standen zehn von ABSTIMMUNG21 und openPetition vorgeschlagene Themen, die nach thematischer Vielfalt, Aktualität, Umsetzbarkeit und Vertretung unterschiedlicher politischer Ansichten zusammengestellt wurden. [1]

ABSTIMMUNGSFRAGE

Stimmen Sie dafür, dass Menschen im Asylverfahren und mit Duldung grundsätzlich arbeiten dürfen?

UM WAS ES GEHT

Rechtlicher Hintergrund: Asyl und Duldung

§ 16a Asylrecht; Grundgesetz

Das Recht auf Asyl steht im deutschen Grundgesetz in Artikel 16a. „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, steht dort. [2] Für Asylverfahren ist in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Es entscheidet auf Grundlage des Asylgesetzes [3], ob Menschen in Deutschland Schutz bekommen [4]. Im Aufenthaltsgesetz [5] und im Asylbewerberleistungsgesetz [6] (AsylbLG) sind weitere Aspekte rund um Einreise, Aufenthalt und Leistungen rechtlich geregelt.

Asylbewerberinnen und -bewerber sind Geflüchtete, die sich im Asylverfahren befinden. Sie werden in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht und bleiben im Regelfall bis zur Entscheidung über ihren Antrag hier. [7] Während des Verfahrens ist noch nicht entschieden, ob die Antragstellenden bleiben dürfen und ein Aufenthaltsrecht bekommen. [8] Wird der Antrag auf Asyl bewilligt, erhalten die Betroffenen eine Aufenthaltserlaubnis. Dann dürfen sie arbeiten [9] und ihren Wohnort frei wählen, sofern sie ihren Lebensunterhalt erwirtschaften können [10].

Aufenthaltserlaubnis; Abschiebung oder Duldung

Wird der Asylantrag abgelehnt, muss die betroffene Person ausreisen, sie kann also abgeschoben werden. Ist eine Abschiebung nicht möglich, etwa aus gesundheitlichen Gründen, erhält sie eine Duldung. [11]

Geduldete sind dementsprechend ausreisepflichtige Menschen – meist aufgrund eines abgelehnten Asylverfahrens –, deren Abschiebung aus verschiedenen Gründen ausgesetzt ist.

Aktuelle Regelung zur Arbeitserlaubnis

Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis, also deren Asylantrag positiv beschieden wurde, dürfen arbeiten. [12]

Menschen im laufenden Asylverfahren und Geduldete dürfen in der Regel nicht arbeiten. [13] Wenn die ersten drei Monate ihres Aufenthalts vergangen sind und wenn sie nicht mehr in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen – was in der Regel länger als drei Monate der Fall ist –, können sie eine Genehmigung bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. [14] Wenn diese nach einer rechtlichen Prüfung ihr Einverständnis gibt, braucht es in der Regel noch die Zustimmung der Agentur für Arbeit. [15] Bei einem Jobwechsel braucht es eine neue Erlaubnis. [16]

Stammt eine Person aus einem sicheren Herkunftsland [17] und hat ihren Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt, darf sie in keinem Fall arbeiten.

Einen besonderen Schutzstatus ohne Asylverfahren können in der EU derzeit Geflüchtete aus der Ukraine erlangen. Sie dürfen direkt arbeiten. Das gilt aktuell bis März 2027. [18]

Zahlen: So viele Menschen sind betroffen

Asylverfahren

  • Ende Juni 2026 liefen 68.344 Asylverfahren.
  • Ein Verfahren dauert meist mehrere Monate. Im Jahr 2026 entschiedene Anträge liefen im Schnitt 11,3 Monate. [19]
  • Im Oktober 2025 hatten 28.269 Asylbewerberinnen und -bewerber eine Arbeitserlaubnis. Bei 1.807 wurde der Antrag abgelehnt.

Duldung

  • Zum 31. März 2026 lebten 196.242 Geduldete in Deutschland. [20]
  • Viele haben diesen Status mehrere Jahre. [21]
  • Im Oktober 2025 hatten 21.319 und damit etwa 10 Prozent der Geduldeten eine Arbeitserlaubnis. In insgesamt 2.168 Fällen wurde der Antrag abgelehnt.

Unklar ist, wie viele von den Personen mit Arbeitserlaubnis tatsächlich gearbeitet haben und ob die Erlaubnis noch besteht. [22]

Prüfung; Arbeit

Stand jetzt ist: Arbeit ist grundsätzlich verboten und nur mit Erlaubnis möglich (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt).

Zur Abstimmung steht, die Regel umzukehren: Arbeit ist grundsätzlich erlaubt, ein Verbot ist die begründungspflichtige Ausnahme.

ANGESTREBTE REGELUNGEN

Wer in Deutschland geduldet ist oder sich in einem laufenden Asylverfahren befindet, darf eine bezahlte Arbeit [23] aufnehmen. Die bisherigen pauschalen Verbote entfallen.

Arbeitsverbote können im Einzelfall von den zuständigen Ämtern (Ausländerbehörde oder Bundesagentur für Arbeit) verhängt werden, müssen jedoch schriftlich begründet und zeitlich befristet sein.

Mögliche Begründungen für Arbeitsverbote sind bewusste und behördlich dokumentierte Identitätsverschleierungen oder rechtskräftige Verurteilungen aufgrund von Straftaten.

PRO ARGUMENTE

FÜR DIE AUFHEBUNG VON ARBEITSVERBOTEN FÜR GEFLÜCHTETE

1) Neutrales Verhandlungsforum mit allen Parteien

2025 gab der Staat 5,9 Milliarden Euro für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus, davon rund 834 Millionen Euro für Hilfen zum Lebensunterhalt. [24] Wer arbeitet, braucht diese Leistungen nicht mehr und zahlt stattdessen Steuern und Sozialabgaben. [25] Ein legaler Arbeitsmarktzugang kann einen weiteren Effekt haben: Wer mangels Alternative bereits jetzt schwarzarbeitet, tut dies ohne soziale Absicherung, ohne Steuern und mit dem Risiko, sich strafbar zu machen. [26] Diese Arbeit kann durch einen legalen Zugang sichtbar, kontrollierbar und steuerpflichtig werden.

2) Fachkräftepotenzial nutzen statt verlieren

Viele Branchen suchen händeringend Mitarbeitende. Der demografische Wandel dürfte diesen Bedarf in den kommenden Jahren weiter verschärfen. [27] Einige Geflüchtete bringen bereits Schulabschlüsse, Ausbildungen und Berufserfahrung mit. Je nach Herkunft variieren die Anteile. [28] Nichtstun über Monate oder Jahre führt vermutlich in vielen Fällen zum Verlust vorhandener Qualifikationen und Fähigkeiten. Ein direkter Zugang zum Arbeitsmarkt – und damit auch zu Berufsausbildungen für jene ohne Abschluss – kann beides adressieren: Er kann vorhandene Qualifikationen wahren und gleichzeitig den wachsenden Bedarf am Arbeitsmarkt decken.

3) Verwaltungshürden kosten Arbeitsplätze

Zwischen Antragstellung und Genehmigung einer Arbeitserlaubnis können aktuell Monate vergehen. Zwar hat die Bundesagentur für Arbeit für ihre Zustimmung nur zwei Wochen Zeit, doch die Ausländerbehörde selbst unterliegt keiner festen Frist. In dieser Zeit kann die Stelle bereits anderweitig besetzt sein. [29] Aus Sicht der Befürworter und Befürworterinnen schreckt diese Unsicherheit sowie der bürokratische Aufwand manche Unternehmen von einer Einstellung ab. [30] Ein direkter Arbeitsmarktzugang kann diese Verzögerung für Bewerbende sowie die Hürde für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auflösen.

4) Integration und Teilhabe

Deutsch

Gelungene Integration ist relevant für den gesellschaftlichen Zusammenhalt; Erwerbstätigkeit trägt dazu bei. [31] Studien zeigen, dass Erwerbstätigkeit bei Geflüchteten mit schnellerem Spracherwerb und mehr sozialen Kontakten einhergeht. Das Recht auf freie Berufswahl, Arbeitsschutz und fairen Lohn ist bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als Grundprinzip verankert. [32] Wenn ein Arbeitsverbot das verwehrt, ist arbeitswilligen Asylsuchenden keine Erwerbstätigkeit möglich. [33] Pro Asyl weist darauf hin, dass ein solcher Zustand mittelfristig die psychische Gesundheit belasten kann. [34] Wer arbeitet, kann dagegen Grundbedürfnisse wie finanzielle Sicherheit, Struktur oder Zugehörigkeit erfüllen. [35]

5) Frühe Arbeitsmarktintegration kann späterer Erwerbslosigkeit vorbeugen

Der sogenannte Narbeneffekt besagt, dass ein anfängliches Beschäftigungsverbot noch Jahre später die Wahrscheinlichkeit senkt, einen Job zu finden. [36] Die Höhe des Effekts variiert je nach Studie. Eine Studie besagt, dass ein Arbeitsverbot bei der Ankunft die Beschäftigungswahrscheinlichkeit von Geflüchteten in den Jahren nach dem Verbot um 15 Prozent senkt. [37]

CONTRA ARGUMENTE

GEGEN DIE AUFHEBUNG VON ARBEITSVERBOTEN FÜR GEFLÜCHTETE

1) Vermischung von Asylrecht und Arbeitsmigration

Asylrecht; Arbeitsvisum; Grundgesetz

Die Grundlage des Asylrechts ist der Schutz vor Verfolgung [38], nicht die Ermöglichung von Arbeitsmigration nach Deutschland. Für Arbeitsmigration gibt es andere Wege, etwa die Ausstellung eines Arbeitsvisums, die in der Regel eine anerkannte Qualifikation oder ein Jobangebot voraussetzen. Die vorgeschlagene Regelung kann den Unterschied zwischen beiden Systemen weiter verwischen: Wer den Asylweg nimmt, dürfte ab Antragstellung direkt und ohne die Erfüllung solcher Voraussetzungen arbeiten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das könnte als Ungleichbehandlung wahrgenommen werden, gerade gegenüber Menschen, die sich um ein reguläres Arbeitsvisum bemühen. Als Alternative sollte erwogen werden, den Spurwechsel zwischen beiden Systemen zu erleichtern. Bisher ist es für Menschen im Asylverfahren nur in seltenen Fällen möglich, einen Antrag auf ein Arbeitsvisum zu stellen. [39]

2) Erschwerte Ausweisungen

Wer über einen längeren Zeitraum sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, hat bessere Chancen auf eine sogenannte Beschäftigungsduldung. [40] Zudem muss vor jedem Ausweisungsbeschluss zwischen den persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen der betroffenen Person und den Ausweisungsgründen abgewogen werden. [41] Selbst bei vorliegenden Ausweisungsgründen, etwa einem abgelehnten Asylantrag oder einer Straftat, wird die Ausweisung bei Personen mit längerer Beschäftigung bisher seltener vollzogen. Ein erleichterter Arbeitsmarktzugang kann künftige Ausweisungen erschweren.

3) Einfache Tätigkeiten sind nicht nachhaltig

Viele ausländische Beschäftigte arbeiten unterhalb ihrer Qualifikation. [42] Das liegt unter anderem daran, dass ihre Abschlüsse hier nicht anerkannt werden oder sie diese nicht nachweisen können. [43] Auch eine eingeschränkte Mobilität, etwa durch das Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft oder in strukturschwachen Regionen, spielt eine Rolle. [44] Sie arbeiten in Helferjobs, also in einfachen Tätigkeiten, zum Beispiel in der Gastronomie oder am Band. Eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt braucht einen guten Übergang in qualifikationsgerechte Tätigkeiten. [45] Ein schneller, aber ungesteuerter Arbeitsmarktzugang allein löst diese strukturellen Hürden nicht. Er könnte den Einstieg in Helferjobs zusätzlich beschleunigen – ohne den Weg in bessere Positionen zu erleichtern.

4) Anreizwirkung auf das Asylsystem

Ein pauschales Arbeitsrecht könnte insgesamt stärkere Anreize für die Zuwanderung setzen. Schon 2024 hat der Bund 6,4 Milliarden Euro [46] für Leistungen nach dem AsylbLG ausgegeben. Diese Kosten könnten steigen. Ob der Arbeitsmarktzugang tatsächlich einen messbaren Effekt auf die Asylzahlen [47] hat, ist in der Forschung allerdings umstritten. [48]

5) Schlechte Arbeitsbedingungen vermeiden

Die Bundesagentur prüft aktuell die Bedingungen eines Jobs. Sie achtet darauf, dass Geflüchtete nicht zu schlechteren Konditionen beschäftigt werden als andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dabei geht es vor allem um Zeit und Gehalt. [49] Entfällt die Prüfung, besteht die Gefahr, dass solche schlechteren Arbeitsbedingungen unentdeckt bleiben.

QUELLEN UND ANMERKUNGEN

Alle Internetquellen wurden zuletzt am 27.08.2026 abgerufen.

  1. [1]
  2. [2]

    Art. 16a Grundgesetz (GG). Abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

  3. [3]
  4. [4]

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2026): Das Asylverfahren in Deutschland. Abrufbar unter: https://www.bamf.de/DE/Themen/Asyl/Asylverfahren/asylverfahren-node.html

  5. [5]

    Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG). Abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/

  6. [6]

    Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/

  7. [7]

    Alle Antragstellenden sind in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht. Laut Asylgesetz sind sie dazu verpflichtet, dort zu wohnen, solange Verfahren laufen. Es gibt Ausnahmen und Fristen, nach denen die Pflicht endet. Siehe: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2026): Zuständige Aufnahmeeinrichtung und Unterbringung. Abrufbar unter: https://www.bamf.de/DE/Themen/Asyl/Ankunft/Aufnahmeeinrichtung/aufnahmeeinrichtung-node.html § 47 Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen Asylgesetz (AsylG). Abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__47.html

  8. [8]
  9. [9]

    § 25 Aufenthalt aus humanitären Gründen Abs. 1 S. 4, Abs. 2 S. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

    Abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25.html

  10. [10]

    Sie dürfen ihren Wohnort frei wählen, wenn sie – oder ihr Ehepartner beziehungsweise ihr minderjähriges Kind – eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden mit einem Einkommen mindestens in Höhe des Existenzminimums aufnehmen (oder eine Ausbildung beziehungsweise ein Studium beginnen). Siehe: § 12a Wohnsitzregelung Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__12a.html

  11. [11]

    Pro Asyl (2016): Was im Asylverfahren passiert – und was dabei alles falsch läuft. Hintergrund.

    Abrufbar unter: https://www.proasyl.de/hintergrund/was-im-asylverfahren-passiert-und-was-dabei-alles-falsch-laeuft/

  12. [12]

    Bundesagentur für Arbeit (o. J.): Aufenthaltsstatus und Arbeitsmarktzulassung. Abrufbar unter:

    https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/gefluechtete-beschaeftigen/aufenthaltsstatus

  13. [13]

    § 60a Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

    Abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60a.html § 61 Erwerbstätigkeit Asylgesetz (AsylG). Abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__61.html

  14. [14]

    Bundesagentur für Arbeit (o. J.): Aufenthaltsstatus und Arbeitsmarktzulassung. Abrufbar unter:

    https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/gefluechtete-beschaeftigen/aufenthaltsstatus

  15. [15]

    § 39 Zustimmung zur Beschäftigung Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__39.html

  16. [16]

    Das Gemeinsame Europäische Asylsystem schreibt einen Arbeitsmarktzugang spätestens drei Monate nach Antragstellung vor; in Dublin-Fällen nach sechs Monaten. Die absoluten Verbote (sichere Herkunftsländer und Unterbringung in Aufnahmeeinrichtung) sind davon unberührt. Siehe: Bundesministerium des Innern (2026): FAQ zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Abrufbar unter: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/gemeinsame-europaeische-asylsystem/FAQ-GEAS.html

  17. [17]

    Laut Agentur für Arbeit sind das Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien. Am 12. Juni 2026 ist allerdings eine Änderung auf europäischer Ebene in Kraft getreten: In Deutschland gilt nun die weitaus längere europäische Liste der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, darunter auch die Türkei. Siehe: Pro Asyl (2026): PRO ASYL zum GEAS-Start: Kampf für die Rechte der Geflüchteten geht weiter! Abrufbar unter: https://www.proasyl.de/pressemitteilung/pro-asyl-zum-geas-start-kampf-fuer-die-rechte-der-gefluechteten-geht-weiter/

  18. [18]

    Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge (o. J.): Wer darf wann arbeiten? Abrufbar unter:

    https://www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/wer-darf-wann-arbeiten/

  19. [19]

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2026): Aktuelle Zahlen Asyl. Tabellen, Diagramme, Erläuterungen. S. 13. Abrufbar unter: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Asylin-Zahlen/aktuelle-zahlen-juni-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=4#page=13

  20. [20]

    Deutscher Bundestag (2026): Schriftliche Fragen. Drs. 21/5846. S. 13. Abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105846.pdf

  21. [21]

    Mitte 2023 lebten rund 137.000 Geduldete seit mehr als fünf Jahren in Deutschland. Siehe: Mediendienst Integration (2023): Zehntausende Geduldete beantragen den Chancenaufenthalt. Abrufbar unter: https://mediendienst-integration.de/news/zehntausende-geduldete-beantragen-den-chancenaufenthalt/ Eine Duldung ist meist ein bis sechs Monate gültig und muss dann verlängert werden. Siehe: Informationsverbund Asyl & Migration (2026): Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung). Abrufbar unter: https://www.asyl.net/themen/aufenthaltsbeendigung/abschiebung-und-freiwillige-ausreise/voruebergehende-aussetzung-der-abschiebung-duldung Das Chancen-Aufenthaltsgesetz sieht vor, dass geduldete Menschen unter bestimmten Umständen bleiben können. Demnach kann jemand, der seit fünf Jahren mit einer Duldung in Deutschland lebt, das Chancen-Aufenthaltsrecht bekommen. Das dauert 18 Monate. In dieser Zeit dürfen sie auch arbeiten. Werden entsprechende Bedingungen erfüllt, wechseln die Menschen nach 18 Monaten in ein längerfristiges Bleiberecht. Andernfalls erhalten sie wieder eine Duldung. Siehe: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2025): Zwischenbilanz zum Chancen-Aufenthaltsrecht. Abrufbar unter: https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2025/250403-am-kurzanalyse-chancen-aufenthaltsrecht.html

  22. [22]

    Deutscher Bundestag (2025): Beschäftigungserlaubnisse für Geduldete und Asylsuchende zum 30. Juni 2025. BT-Drucksache 21/3236. S. 33. Abrufbar unter: https://dip.bundestag.de/vorgang/besch%C3%A4ftigungserlaubnisse-f%C3%BCr-geduldete-und-asylsuchende-zum-30-juni-2025/329768

  23. [23]

    Unter Arbeit wird hier verstanden: sozialversicherungspflichtige Festanstellung, Selbstständigkeit, Minijob.

  24. [24]

    Statistisches Bundesamt (o. J.): 8,2 % weniger Ausgaben für Asylbewerberleistungen im Jahr 2025.

    Abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Asylbewerberleistungen/aktuell-asylbewerberleistungen-2025.html

  25. [25]

    Bertelsmann Stiftung (2026): Zuwanderung stützt den deutschen Arbeitsmarkt – doch die Integration muss besser werden. Abrufbar unter: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2026/zuwanderung-stuetzt-den-deutschen-arbeitsmarkt-doch-die-integration-muss-besser-werden

  26. [26]

    Maiwald, Carmen (2022): Nicht ganz sauber. Fluter. Abrufbar unter: https://www.fluter.de/undokumentierte-arbeit-gefluechtete Weydt, Elisabeth / Heinzle, Christoph (2016): Flüchtlinge als Schwarzarbeiter ausgenutzt. Berichte über illegale Vermittler. Deutschlandfunk. Abrufbar unter: https://www.deutschlandfunk.de/berichte-ueber-illegale-vermittler-fluechtlinge-als-100.html

  27. [27]

    Bundesagentur für Arbeit (2026): Arbeitsmarktpartizipation von Staatsangehörigen der Asylherkunftsländer (TOP 8) und der Ukraine. Blickpunkt Arbeitsmarkt. S. 5. Abrufbar unter: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Migration/Personen-nach-Staatsangehoerigkeiten/Generische-Publikationen/Blickpunkt-AM-Arbeitsmarktpartizipation-von-Staatsangehoerigen-der-Asylherkunftslaender.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Bertelsmann Stiftung (2026): Zuwanderung stützt den deutschen Arbeitsmarkt – doch die Integration muss besser werden. Abrufbar unter: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2026/zuwanderung-stuetzt-den-deutschen-arbeitsmarkt-doch-die-integration-muss-besser-werden

  28. [28]

    Laut einer Analyse von 2020 haben 35 Prozent der Geflüchteten keinen Abschluss; 24 Prozent einen Abschluss auf Ebene der Sekundarstufe 2; 21 Prozent einen Abschluss auf (Fach-)Hochschulreife. Siehe: DIW Berlin (2020): Mehrheit der Geflüchteten hat höhere Bildung im Vergleich zur Herkunftsgesellschaft. DIW Wochenbericht 34. Abrufbar unter: https://www.diw.de/de/diw_01.c.797258.de/publikationen/wochenberichte/2020_34_2/mehrheit_der_gefluechteten_hat_hoehere_bildung_im_vergleich_zur_herkunftsgesellschaft.html#section1 Bundeszentrale für politische Bildung (2018): Die Arbeitsmarktperspektiven von Geflüchteten: Rechtliche Bedingungen, Qualifikationen und die Rolle der ArbeitgeberInnen. Perspektiven auf die Integration von Geflüchteten in Deutschland. Abrufbar unter: https://www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/266464/die-arbeitsmarktperspektiven-von-gefluechteten-rechtliche-bedingungen-qualifikationen-und-die-rolle-der-arbeitgeberinnen/#node-content-title-1

  29. [29]

    Pro Asyl (2024): Überfälliger Vorstoß der Bundesregierung: Geflüchtete sollen schneller arbeiten dürfen. Abrufbar unter: https://www.proasyl.de/news/ueberfaelliger-vorstoss-der-bundesregierung-gefluechtete-sollen-schneller-arbeiten-duerfen/

  30. [30]

    Pro Asyl (2023): Der steinige Weg in den Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen. Abrufbar unter:

    https://www.proasyl.de/news/der-steinige-weg-in-den-arbeitsmarkt-fuer-gefluechtete-menschen/ Tagesschau (2023): Grüne wollen Arbeitsverbote für Geflüchtete beenden. Asylbewerber in Deutschland. Abrufbar unter: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/asylbewerber-arbeitserlaubnis-102.html Bundeszentrale für politische Bildung (2018): Die Arbeitsmarktperspektiven von Geflüchteten: Rechtliche Bedingungen, Qualifikationen und die Rolle der ArbeitgeberInnen. Perspektiven auf die Integration von Geflüchteten in Deutschland. Abrufbar unter: https://www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/266464/die-arbeitsmarktperspektiven-von-gefluechteten-rechtliche-bedingungen-qualifikationen-und-die-rolle-der-arbeitgeberinnen/#node-content-title-1

  31. [31]

    Bundesministerium des Innern (o. J.): Warum Integration so wichtig ist. Ziel von Integration ist es, den Zusammenhalt in der ganzen Gesellschaft zu stärken. Abrufbar unter: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/demokratie-gesellschaft/integration/integration-bedeutung/integration-bedeutung.html

  32. [32]

    Vereinte Nationen (1948): Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Abrufbar unter: https://www.menschenrechtserklaerung.de/die-allgemeine-erklaerung-der-menschenrechte-3157/

  33. [33]

    IAB-Forum (2021): Fünf populäre Irrtümer zur Integration von Geflüchteten. Abrufbar unter: https://iab-forum.de/fuenf-populaere-irrtuemer-zur-integration-von-gefluechteten/

  34. [34]

    Pro Asyl (2023): Der steinige Weg in den Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen. Abrufbar unter:

    https://www.proasyl.de/news/der-steinige-weg-in-den-arbeitsmarkt-fuer-gefluechtete-menschen/

  35. [35]

    IAB-Forum (2022): Erwerbsarbeit erfüllt wichtige psychologische Funktionen. Abrufbar unter:

    https://iab-forum.de/erwerbsarbeit-erfuellt-wichtige-psychologische-funktionen/

  36. [36]

    Marbach, Moritz et al. (2018): The long-term impact of employment bans on the economic integration of refugees. Science Advances, Volume 4, Issue 9. Abrufbar unter: https://www.science.org/doi/10.1126/sciadv.aap9519

  37. [37]

    Fasani, Francesco; Frattini, Tommaso; Minale, Luigi (2021): Lift the Ban? Initial Employment Restrictions and Refugee Labour Market Outcomes, Journal of the European Economic Association, Volume 19, Issue 5, S. 2803–2854. Abrufbar unter: https://doi.org/10.1093/jeea/jvab021

  38. [38]

    Art. 16a Abs. 1 Grundgesetz (GG). Abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

  39. [39]

    Informationsverbund Asyl & Migration (2023): Gesetzliche Änderungen bei der Fachkräfteinwanderung treten in Kraft. Abrufbar unter: https://www.asyl.net/view/gesetzliche-aenderungen-bei-der-fachkraefteeinwanderung-treten-in-kraft

  40. [40]

    § 60d Beschäftigungsduldung Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60d.html

  41. [41]

    § 53 Ausweisung Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__53.html

  42. [42]

    Bertelsmann Stiftung (2026): Zuwanderung stützt den deutschen Arbeitsmarkt – doch die Integration muss besser werden. Abrufbar unter: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2026/zuwanderung-stuetzt-den-deutschen-arbeitsmarkt-doch-die-integration-muss-besser-werden Mediendienst Integration (2026): Wie viele Flüchtlinge arbeiten in Deutschland? Abrufbar unter: https://mediendienst-integration.de/arbeitsmarkt/fluechtlinge-am-arbeitsmarkt/wie-viele-fluechtlinge-arbeiten-in-deutschland/

  43. [43]

    Deutsche Welle (2026): Studie: Fachkräfte-Potenzial von Migranten oft ungenutzt. Abrufbar unter:

    https://www.dw.com/de/migration-deutschland-arbeitsmarkt-zuwanderung-qualifikation-fachwissen-integration/a-77798488

  44. [44]

    Sachverständigenrat für Integration und Migration (2026): Raum für Entwicklung: Wohnen und Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft. Jahresgutachten 2026. S. 142. Abrufbar unter: https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2026/06/SVR-Jahresgutachten-2026_barrierefrei.pdf

  45. [45]

    Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (2026): Beschäftigung Geflüchteter in deutschen Betrieben: Einfache Tätigkeiten überwiegen. IAB-Forschungsbericht 7/2026. S. 8. Abrufbar unter: https://doku.iab.de/forschungsbericht/2026/fb0726.pdf

  46. [46]

    Statistisches Bundesamt (o. J.): 6,8 % mehr Ausgaben für Asylbewerberleistungen im Jahr 2024.

    Asylbewerberleistungen. Abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Asylbewerberleistungen/aktuell-asylbewerberleistungen-2024.html

  47. [47]

    Es gibt verschiedene andere sogenannte Pull-Faktoren für Migration, etwa Rechtsstaatlichkeit oder die Achtung der Menschenrechte.

  48. [48]

    Deutscher Bundestag (2024): Experten kritisieren These von Pull-Faktoren. Abrufbar unter: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-pa-arbeit-leistungen-asylbewerber-995288 Mediendienst Integration (2026): Sind Sozialleistungen ein Pull-Faktor? Abrufbar unter: https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/sozialleistungen/sind-sozialleistungen-ein-pull-faktor/

  49. [49]

    Bundesagentur für Arbeit (o. J.): Aufenthaltsstatus und Arbeitsmarktzulassung. Abrufbar unter:

    https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/gefluechtete-beschaeftigen/aufenthaltsstatus