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Abstimmungsvorlage

Thema 2:

Ersatzstimme bei Bundestagswahlen

Initiativteam

Initiativ-Team: Mehr Demokratie e.V. Landesverband Baden-Württemberg (Sarah Händel), Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), Volt Deutschland (Partei), Piratenpartei Deutschland

Details

Ausführlichere Informationen zu dieser Vorlage im Abstimmungsheft (Seite 24).

Abstimmungsfrage

Stimmen Sie für eine Ersatzstimme bei der Bundestagswahl?

Erklärvideo

Ausgangslage

In Deutschland haben alle Wahlberechtigten bei der Bundestagswahl zwei Stimmen – eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man eine Person, die den eigenen Wahlkreis im Bundestag vertritt. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei und entscheidet damit über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag, also wie viele Sitze jede Partei bekommt.

Nur Parteien mit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen ziehen in den Bundestag ein. Wer eine Partei wählt, die diese Fünf-Prozent-Hürde (sogenannte Sperrklausel) nicht schafft, hat mit seiner Zweitstimme keinen Einfluss auf die Sitzverteilung. 2021 waren das etwa vier Millionen Stimmen (8,6 %).

Die Initiative schlägt vor, das Wahlrecht um eine Ersatzstimme zu erweitern.

Was würde sich ändern, wenn die Initiative angenommen wird?

Wählende haben nach wie vor eine Erst- und Zweitstimme. Mit der Zweitstimme wird wie gewohnt die bevorzugte Partei angekreuzt. Neben der bevorzugten Partei kann nun auch eine Ersatzstimme für eine andere Partei abgegeben werden.

Wer eine Ersatzstimme abgeben möchte, schreibt bei einer zweiten Partei die Ziffer “2” in den Kreis, wo normalerweise das Wahlkreuz gesetzt wird. Das geschieht alles auf demselben Stimmzettel.

Die Ersatzstimme wird wirksam, wenn die eigentlich gewählte Partei die Fünf-Prozent-Hürde nicht überspringt. Bei der Sitzverteilung im Bundestag wird die Ersatzstimme dann für die zweite gewählte Partei gewertet.

PRO-ARGUMENTE

Wählende können ihre bevorzugte Partei wählen, ohne abwägen zu müssen, ob diese es über die Fünf-Prozent-Hürde schafft. Die tatsächlichen politischen Interessen der Wählenden spiegeln sich dann besser im Wahlergebnis wider.

Mit der Ersatzstimme kann man, wenn die eigentlich gewählte Partei die Fünf-Prozent-Hürde nicht überspringt, trotzdem noch Einfluss auf die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nehmen. Sitzverteilung und die Möglichkeiten zur Regierungsbildung liegen dann auch hier näher am politischen Willen der Wählenden.

Kleine Parteien können durch die Ersatzstimme mehr Stimmen erhalten und haben so gerechtere Chancen, in den Bundestag zu kommen.

Die Wahlbeteiligung kann steigen, da die Ersatzstimme für einige Nichtwählende ein Anreiz sein kann, zur Wahl zu gehen.

CONTRA-ARGUMENTE

Wählen ist die wichtigste demokratische Form der Beteiligung durch Bürgerinnen und Bürger. Für eine Änderung des Wahlrechts braucht es einen wichtigen Grund. Im Verhältnis dazu ist die tatsächliche Wirkung der Ersatzstimme unklar. Für die meisten Wählenden wird die Ersatzstimme gar nicht relevant.

Sollte sich durch die Ersatzstimme die Anzahl der Parteien im Parlament erhöhen, käme es häufiger zu Mehrparteien-Koalitionen. Das könnte größere Gesetzesvorhaben und stabiles Regieren erschweren.

Das Wählen wird anspruchsvoller. Dadurch kann die Anzahl ungültiger Stimmen zunehmen, Menschen mit weniger politischen Kenntnissen und weniger politischem Interesse könnten von der Wahl abgehalten werden.

Manche Kleinparteien sind thematisch spezialisiert und verfügen nicht in allen wichtigen Gebieten über das nötige Wissen. Dadurch können sie mit der politischen Verantwortung überfordert sein.

Wie erfolgt die Auswertung einer Wahl mit Ersatzstimme?

Die Auswertung erfolgt folgendermaßen: Alle Stimmen werden anhand der Kreuze (Erstwünsche) den entsprechenden Parteien zugeordnet. Dieses “erste” Wahlergebnis wird veröffentlicht und stellt die Präferenzen der Wählenden dar. Die Erstauswertung zeigt auch, welche Parteien es über die Fünf-Prozent-Hürde ins Parlament geschafft haben und welche nicht.

Für die Verteilung der Sitze werden anschließend in einer erneuten Auszählung auch diejenigen Stimmzettel mit berücksichtigt, auf denen eine Partei angekreuzt wurde, die es wegen der Sperrklausel nicht in den Bundestag geschafft hat. Ist auf den betreffenden Stimmzetteln die Partei, die mit der Ziffer “2” gekennzeichnet ist, im Parlament vertreten, wird diese Ersatzstimme nun für die entsprechende Partei gewertet. So wird abschließend die Verteilung der Sitze im Parlament ermittelt.

Stimmzettel, auf denen auch mit der Ersatzstimme eine Partei gewählt wurde, die es nicht über die Fünf-Prozent-Hürde geschafft hat, werden bei der Verteilung der Sitze weiter nicht berücksichtigt.

Gesprächsrunden zum mitmachen

Unser Kooperationspartner openPetition organisiert vom 05. September bis 26. Oktober 2023 kleine Gesprächsrunden (3-8 Personen) zu diesem Thema (sogenannte Hausparlamente), an denen Sie ab sofort teilnehmen können.

Dauer: 1,5 Stunden. Kostenlos. Teilnehmen können alle! 

Melden Sie sich an und lernen Sie neue interessante Menschen und Positionen an verschiedenen Orten oder online kennen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Podiumsdiskussion am 19.09.2023 I 20 Uhr

Dauer: 1,5 Stunden. 40 Minuten Beiträge und Gespräch der Pro- und Contraseite mit Anschlussdiskusion.

Bei jeder Bundestagswahl werden Millionen an Stimmen bei der Besetzung des Parlaments nicht berücksichtigt. Weil sie an Parteien gehen, die unter der Fünf-Prozent-Hürde bleiben, werden diese Wählerstimmen aussortiert. Aber: Muss das so sein?

Eine hochkarätig besetzte Online-Podiumsdiskussion veranstaltet in Kooperation mit Mehr Demokratie e.V..

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