Abstimmungsvorlage
Thema 3:
Naturmedizin im Gesundheitssystem
Initiativteam
Initiativ-Team: GESUNDHEIT AKTIV e.V., Kneipp-Bund e.V., Natur und Medizin e.V.
Abstimmungsfrage
Stimmen Sie für mehr Naturmedizin im Gesundheitssystem?
Erklärvideo
Ausgangslage
In deutschen Arztpraxen und Kliniken ist die konventionelle Medizin am weitesten verbreitet. Naturmedizinische Therapien dagegen werden von der Gesetzlichen Krankenversicherung wenig übernommen. Die meisten naturmedizinischen Therapien zahlen Patienten und Patientinnen selbst.
Welche Kosten erstattet werden, ist gesetzlich geregelt. So bezahlt die Gesetzliche Krankenversicherung Leistungen, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” sind und den anerkannten medizinischen Erkenntnissen entsprechen. Derzeit finanziert die öffentliche Hand sehr wenig Forschung zur Naturmedizin. In medizinischer Ausbildung und in den Berufsordnungen spielt Naturmedizin keine große Rolle, in den Gremien des Gesundheitswesens hat sie keine eigenständige Vertretung.
Die Initiative schlägt vor, den Bereich der Naturmedizin zu stärken und im deutschen Gesundheitssystem zu verankern.
Was würde sich ändern, wenn die Initiative angenommen wird?
Im Rahmen eines fünfjährigen Modellvorhabens bezahlen die Gesetzlichen Krankenversicherungen naturmedizinische Leistungen als Kassenleistung, wenn diese von Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Qualifikation verschrieben worden sind.
Das Modellvorhaben wird durch wissenschaftliche Untersuchungen begleitet und ausgewertet. Die naturmedizinischen Therapien sowie Arznei- und Heilmittel, die nach der Auswertung die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, werden dauerhaft als Kassenleistung bezahlt. Die Bedingung bleibt, dass die Leistungen von Ärzten und Ärztinnen mit entsprechender Qualifikation verschrieben werden müssen.
Der Bund fördert finanziell die Forschung von Naturmedizin, um die Qualität und Wirksamkeit dauerhaft sicherzustellen. Naturmedizinische Grundkenntnisse werden verpflichtend in die entsprechenden Ausbildungs- und Berufsordnungen aufgenommen.
Sachverständige der Naturmedizin sowie Patientinnen und Patienten werden bei Entscheidungen zur Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung verbindlich beteiligt.
Diese Änderungen gelten ausschließlich für folgende naturmedizinische Therapierichtungen:
- Klassische Naturheilverfahren (Hydro-Therapie, Phytotherapie, Bewegungstherapie, Ernährungstherapie, Ordnungstherapie)
- Anthroposophische Medizin
- Homöopathie
- Neuraltherapie
- Osteopathie
- Chinesische
- Ayurvedische Medizin.
PRO-ARGUMENTE
Viele Patientinnen und Patienten finden Naturmedizin nützlich. Für einige naturmedizinische Verfahren gibt es bereits qualitativ hochwertige Studien, die ihre Wirksamkeit belegen.
CONTRA-ARGUMENTE
Gesprächsrunden zum mitmachen
Unser Kooperationspartner openPetition organisiert vom 05. September bis 26. Oktober 2023 kleine Gesprächsrunden (3-8 Personen) zu diesem Thema (sogenannte Hausparlamente), an denen Sie ab sofort teilnehmen können.
Dauer: 1,5 Stunden. Kostenlos. Teilnehmen können alle!
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