Abstimmungsvorlage

Thema 3:

Naturmedizin im Gesundheitssystem

Initiativteam

Initiativ-Team: GESUNDHEIT AKTIV e.V., Kneipp-Bund e.V., Natur und Medizin e.V.

Details

Ausführlichere Informationen zu dieser Vorlage im Abstimmungsheft (Seite 32).

Abstimmungsfrage

Stimmen Sie für mehr Naturmedizin im Gesundheitssystem?

Erklärvideo

Ausgangslage

In deutschen Arztpraxen und Kliniken ist die konventionelle Medizin am weitesten verbreitet. Naturmedizinische Therapien dagegen werden von der Gesetzlichen Krankenversicherung wenig übernommen. Die meisten naturmedizinischen Therapien zahlen Patienten und Patientinnen selbst.

Welche Kosten erstattet werden, ist gesetzlich geregelt. So bezahlt die Gesetzliche Krankenversicherung Leistungen, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” sind und den anerkannten medizinischen Erkenntnissen entsprechen. Derzeit finanziert die öffentliche Hand sehr wenig Forschung zur Naturmedizin. In medizinischer Ausbildung und in den Berufsordnungen spielt Naturmedizin keine große Rolle, in den Gremien des Gesundheitswesens hat sie keine eigenständige Vertretung.

Die Initiative schlägt vor, den Bereich der Naturmedizin zu stärken und im deutschen Gesundheitssystem zu verankern.

Was würde sich ändern, wenn die Initiative angenommen wird?

Im Rahmen eines fünfjährigen Modellvorhabens bezahlen die Gesetzlichen Krankenversicherungen naturmedizinische Leistungen als Kassenleistung, wenn diese von Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Qualifikation verschrieben worden sind.

Das Modellvorhaben wird durch wissenschaftliche Untersuchungen begleitet und ausgewertet. Die naturmedizinischen Therapien sowie Arznei- und Heilmittel, die nach der Auswertung die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, werden dauerhaft als Kassenleistung bezahlt. Die Bedingung bleibt, dass die Leistungen von Ärzten und Ärztinnen mit entsprechender Qualifikation verschrieben werden müssen.

Der Bund fördert finanziell die Forschung von Naturmedizin, um die Qualität und Wirksamkeit dauerhaft sicherzustellen. Naturmedizinische Grundkenntnisse werden verpflichtend in die entsprechenden Ausbildungs- und Berufsordnungen aufgenommen.

Sachverständige der Naturmedizin sowie Patientinnen und Patienten werden bei Entscheidungen zur Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung verbindlich beteiligt.

Diese Änderungen gelten ausschließlich für folgende naturmedizinische Therapierichtungen:

 

  • Klassische Naturheilverfahren (Hydro-Therapie, Phytotherapie, Bewegungstherapie, Ernährungstherapie, Ordnungstherapie)
  • Anthroposophische Medizin
  • Homöopathie
  • Neuraltherapie
  • Osteopathie
  • Chinesische
  • Ayurvedische Medizin.

PRO-ARGUMENTE

Viele Patientinnen und Patienten finden Naturmedizin nützlich. Für einige naturmedizinische Verfahren gibt es bereits qualitativ hochwertige Studien, die ihre Wirksamkeit belegen.

Verschrieben durch qualifizierte Fachkräfte, können sich naturmedizinische und konventionelle Verfahren im Sinne einer Integrativen Medizin sinnvoll ergänzen.
Durch die Kostenübernahme während des Modellvorhabens erhalten mehr Menschen die Möglichkeit, naturmedizinische Behandlungen in Anspruch zu nehmen oder auszuprobieren.
Die wissenschaftliche Auswertung des Modellvorhabens ermöglicht, dass nur sichere, nützliche und wirtschaftliche Verfahren dauerhaft von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.

CONTRA-ARGUMENTE

Für die Wirksamkeit der meisten naturmedizinischen Verfahren gibt es keine wissenschaftlichen Belege. Ihren Anspruch auf Wirksamkeit begründet die Naturmedizin in der Regel mit positiven Erfahrungen ihrer Patientinnen und Patienten.
Die pauschale Erstattung von Naturmedizin im Rahmen des Modellversuchs ist angesichts des unklaren Nutzens nicht gerechtfertigt und wäre sehr teuer.
Der Einsatz von ungetesteten und möglicherweise unwirksamen oder schädlichen naturmedizinischen Heilmitteln während des Modellvorhabens kann die medizinische Versorgung verschlechtern. Es gibt keine ausreichende und unabhängige Qualitätskontrolle.
Öffentliche Forschungsgelder sollten für Projekte ausgegeben werden, die nachweislich den höchsten Nutzen für die Gesellschaft haben. Das wäre bei der Forschung zur Naturmedizin nicht der Fall.

Gesprächsrunden zum mitmachen

Unser Kooperationspartner openPetition organisiert vom 05. September bis 26. Oktober 2023 kleine Gesprächsrunden (3-8 Personen) zu diesem Thema (sogenannte Hausparlamente), an denen Sie ab sofort teilnehmen können.

Dauer: 1,5 Stunden. Kostenlos. Teilnehmen können alle! 

Melden Sie sich an und lernen Sie neue interessante Menschen und Positionen an verschiedenen Orten oder online kennen. Mehr Informationen finden Sie hier.

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