Über Jahrzehnte haben die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit uns für direkte Demokratie gekämpft. Nun soll nach dem Willen des Bundesvorstands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN damit Schluss sein.
Unter dem Titel: „Hände weg von der Demokratie – Volksabstimmung im Grundsatzprogramm erhalten!“ haben zwei Aktive von ABSTIMMUNG21, Lisa Straka und Felicitas Oszwald, eine Petition auf Change.org an den BÜNDNIS 90/GRÜNEN Vorstand geschrieben. Sie appellieren an den Bundesvorstand, ihren Vorstoß, die direkte Demokratie aus dem Grundsatzprogramm zu streichen, zurückzunehmen.
Was ist passiert? Der GRÜNEN Bundesvorstand hat einen Entwurf für ein neues Grundsatzprogramm vorgelegt, in dem die Forderung nach direkter Demokratie in Form von Volksabstimmungen keinen Platz mehr finden soll. Auf der Bundesdelegiertenversammlung am 20. – 22. November soll darüber entschieden werden. Es geht ans Eingemachte. Welche Bedeutung dieser Paradigmenwechsel hat, ist daran zu erkennen, dass die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrer Geschichte bisher nur drei Grundsatzprogramme verabschiedet haben. Es ist sozusagen die DNA der GRÜNEN. Direkte Demokratie, 40 Jahre einer der Kerngedanken der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Und so stand es bisher in den Grundsatzprogrammen: |
1980 zur Gründung der Partei Demokratisierung von Staat und Verwaltung „Die Überbürokratisierung einer hierarchischen Verwaltung mit all ihren Nebenwirkungen unterbindet die Eigeninitiative der Bürger. Die Undurchschaubarkeit, hinter der sich wirtschaftliche und politische Einzelinteressen verbergen, wird zu einer Gefahr für die Demokratie. Die GRÜNEN fordern deshalb: (…) Volksbegehren und Volksentscheid zur Stärkung der direkten Demokratie.“ Quelle: Grundsatzprogramm 1980 (Seite 29) |
1993 bei der Fusion von Bündnis 90 mit den GRÜNEN Demokratie: „Demokratie soll die gleichberechtigte Teilnahme aller an der Gestaltung des Gemeinwesens gewährleisten (…) Wir befürworten den politischen Gestaltungsauftrag der Parteien. Aber wir wollen das verfassungswidrig angeeignete Monopol der Parteien auf politische Willensbildung zugunsten des Rechtes der Bürgerinnen und Bürger, politische Sachentscheidungen auch selbst zu treffen, überwinden. Wir treten daher für eine breite Entfaltung aller Formen der Selbstbestimmung und der direkten Demokratie ein.“ Quelle: Grundsatzprogramm 1993 (Seite 29) |
2002 während der Regierungsbeteiligung im Bund. „Die Zukunft ist grün.“ VIII. Beteiligungsrechte stärken „Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Nicht-Regierungsorganisationen, von Vereinen und Verbänden ist unverzichtbar für eine zukunftsfähige Gestaltung der Gesellschaft. Es sind neue Beteiligungsformen zu ermöglichen und zu etablieren, die geeignet sind, den gesellschaftlichen Dialog zu befördern. Ergänzend zur parlamentarischen Demokratie wollen wir die direkte Demokratie, von der kommunalen bis zur Bundesebene, ausbauen. Die direktdemokratischen Instrumente sollen so bürgerfreundlich gestaltet sein, dass es zu einer lebendigen demokratischen Praxis kommt. Sie sollen laufend überprüft und verbessert werden.“ Quelle: Grundsatzprogramm 2002 (Seite 129) |
2020 Grundsatzprogrammentwurf des Bundesvorstands Direkte Demokratie – gestrichen. Quelle: Entwurf Grundsatzprogramm 2020 |
Eine Petition an die GRÜNEN Der Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/GRÜNEN und auch alle Mitglieder, die letztlich über das Grundsatzprogramm abstimmen, müssen wissen, dass ein Streichen der Direkten Demokratie ein großer demokratischer Rückschritt wäre. Bringen wir sie dazu, die Forderung nach mehr direkter Demokratie auf allen Ebenen in ihrer DNA zu erhalten. |