Abstimmungsvorlage

Thema 2: Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse

Ausführliche Informationen

Titel Abstimmungsheft

Abstimmungsfrage

Stimmen Sie für die am 18. März 2025 vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse, die Ausnahmen für Verteidigung und Infrastrukturmaßnahmen einführt?

Erklärvideo

Um was geht es?

Die häufig als Schuldenbremse bezeichnete Änderung der Grundgesetzartikel 109 und 115 wurde 2009 mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag verabschiedet. 

Seitdem durfte sich der Bund insgesamt nur in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts neu verschulden und die Bundesländer durften grundsätzlich keine neuen Schulden machen.

Ausnahmen waren als kurzfristige Reaktion bei unvorhersehbaren Naturkatastrophen und in außergewöhnlichen Notsituationen erlaubt. 

2022 wurde eine weitere, einmalige Ausnahme geschaffen: Das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr wurde per Kredit finanziert. 

Im März 2025 wurde die Schuldenbremse durch eine Grundgesetzänderung in mehreren Punkten gelockert – und dem Staat damit mehr Spielraum für neue Schulden eingeräumt.

Zur Abstimmung stehendes Gesetz

Verteidigung
Verteidigungsausgaben von bis zu einem Prozent des BIP müssen aus dem regulären Haushalt finanziert werden – ohne Kredite oder Sondervermögen. Alles darüber hinaus darf kreditfinanziert sein. Das gilt nicht nur für die Bundeswehr, sondern auch für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, die Informationssicherheit und den Schutz völkerrechtswidrig angegriffener Staaten.

Infrastruktur und Klimaneutralität
Der Staat darf über einen Zeitraum von 12 Jahren Kredite bis zu insgesamt 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in Klimaschutz und Infrastruktur aufnehmen. Um auf diese Kredite zugreifen zu können, müssen im Bundeshaushalt bereits ausreichend reguläre Investitionen vorgesehen sein. Alle Ausgaben aus dem Sondervermögen müssen weiterhin einzeln vom Bundestag beschlossen und kontrolliert werden.

Länderfinanzen
Die Schuldenregel des Bundes (maximal 0,35 Prozent des BIP) gilt nun auch für die Bundesländer. Von den 500 Milliarden Euro Sondervermögen stehen 100 Milliarden den Ländern zur Verfügung.

PRO-ARGUMENTE

Außergewöhnliche Sicherheitslage
Der Angriff Russlands auf die Ukraine und das geringere Engagement der USA in der NATO führen zu einer grundlegend veränderten und verschärften Bedrohungslage. Die Ausnahme für die Verteidigungsausgaben bei der Schuldenbremse ermöglicht Investitionen, damit Bundeswehr, Zivil- und Bevölkerungsschutz und Nachrichtendienste die Landes- und Bündnisverteidigung sicherstellen können. Zudem ermöglicht sie eine weitere Unterstützung der Ukraine.

Aufgeschobene Investitionen nachholen
Um Verpflichtungen beim Klimaschutz einzuhalten und den Investitionsstau bei der Infrastruktur angehen zu können, sind große zusätzliche Investitionen erforderlich. Diese Ausgaben können aus dem regulären Haushalt nicht ohne Steuererhöhungen oder Einsparungen an anderen Stellen finanziert werden.

Schuldenbremse nicht generationengerecht
Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2021, dass unzureichender Klimaschutz die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen verletzen kann. Investitionen in Klimaschutz können daher ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit sein, auch wenn sie kreditfinanziert sind.

Wachstums- und Einsparpotenziale durch Investitionen
Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz können das Wirtschaftswachstum in Deutschland stärken – und so langfristig helfen, zukünftige Schulden abzubauen.
Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz können langfristig die Wirtschaft stärken. Dies kann helfen, Schulden zukünftig abzubauen und Kosten zu senken.

Vorteile der Schuldenbremse wahren
Die zusätzlichen Ausgaben für Verteidigung, Klimaschutz und Infrastruktur sind möglich, weil sie als Sondervermögen oder Ausnahme von der Schuldenbremse gelten. So bleibt die Schuldenregel für den normalen Haushalt bestehen.

CONTRA-ARGUMENTE

Belastung in der Zukunft
Die Änderungen verschaffen der aktuellen Regierung Spielraum, erhöhen aber die Schulden- und Zinslast künftiger Generationen, die dann weniger Mittel zur Verfügung haben, als sie unter Beibehaltung der Schuldenbremse gehabt hätten.

Gefährdung der europäischen Stabilität
Die neuen Schulden, die Deutschland aufnehmen darf, könnten die Finanzstabilität in der EU belasten. Sie könnten andere hoch verschuldete Länder davon abhalten, ihre Schulden zu senken – und zugleich die Zinsen in der Eurozone steigen lassen. Das würde gerade für diese Länder die Rückzahlung noch schwieriger machen.

Verfassungsrechtliche und demokratische Bedenken
Die Verabschiedung der Grundgesetzänderung durch den alten Bundestag kurz vor dem Start des neuen Bundestags wird überwiegend als rechtlich zulässig eingestuft. Doch weil es keinen sachlichen Grund für die Eile gab und Grundgesetzänderungen eine besonders hohe politische Akzeptanz brauchen, bleibt die Frage nach der demokratischen Legitimität bestehen.

Gefahr eines neuen Rüstungswettlaufs
Deutschland könnte mit den zusätzlichen Investitionen in die Bundeswehr zur weltweiten Aufrüstung beitragen, deren Umfang im Jahr 2023 mit rund 2,24 Billionen US-Dollar einen historischen Höchststand erreicht hat. Das verursacht große Kosten und birgt das Risiko, bestehende Spannungen zwischen Staaten weiter zu verschärfen.

Schuldenaufnahme trotz hoher Staatseinnahmen
2024 stiegen die Steuereinnahmen auf knapp 950 Milliarden Euro. Diese Einnahmen ermöglichen höhere Ausgaben auch ohne neue Schulden – etwa durch Steuererhöhungen oder Einsparungen. Die Grundgesetzänderung hingegen könnte die Haushaltsdisziplin schwächen.

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