Abstimmungsvorlage

Thema 1: Änderung im Klimaschutzgesetz

Ausführliche Informationen

Titel Abstimmungsheft

Zum online Lesen ab Seite 8

Abstimmungsfrage

Stimmen Sie für die am 26. April 2024 vom Bundestag beschlossene Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes, die die Verpflichtung der Sektorenziele aufhebt und stattdessen Nachbesserungen verlangt, wenn das Gesamtziel zwei Jahre lang verfehlt wird?

Erklärvideo

Um was geht es?

Durch die Annahme des Pariser Klimaabkommens von 2015 hat sich Deutschland dem Ziel verpflichtet, bis 2050 klimaneutral zu werden. Zur Umsetzung der Klimaziele auf nationaler Ebene hat der Bundestag 2019 das Klimaschutzgesetz (KSG) beschlossen und und 2021 erstmals konkretisiert.

Es beinhaltet folgende Punkte:

  • Deutschland verpflichtet sich, bereits 2045 klimaneutral zu sein. Um dieses langfristige Ziel zu erreichen, sieht das Gesetz eine Einsparung der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent bis 2030 und um 88 Prozent bis 2040 gegenüber dem Stand von 1990 vor. 
  • Daneben gibt es auch jährliche Einsparungsziele. Für die Zeit bis 2030 waren diese Einsparungsziele gesetzlich auf sechs verschiedene Sektoren wie etwa Verkehr, Industrie oder Gebäude verteilt. Wurden die Ziele innerhalb eines Sektors verfehlt, war das zuständige Ministerium verpflichtet, ein Sofortprogramm zur künftigen Einhaltung vorzulegen.
  • Ein unabhängiger Expertenrat für Klimafragen berät die Bundesregierung und bewertet deren Klimaschutzpolitik.

Im Frühjahr 2024 änderte der Bundestag das Gesetz.

Zur Abstimmung stehendes Gesetz

Gesamtbilanz statt Sektorenziele
Die Gesamt-Einsparungsziele bleiben bestehen. Die Sektoren haben – mit Ausnahme für den Sektor Landnutzung – keine verbindlichen Ziele mehr.

Klimaschutzprogramm
Zu Beginn einer Legislaturperiode ist die Bundesregierung verpflichtet, ein Klimaschutzprogramm vorzulegen.

Neuer Zeitplan bei Zielverfehlung
Wenn die festgelegten Jahresemissionsmengen zwei Jahre in Folge nicht erreicht werden, ist die amtierende Regierung zum Nachbessern ihres Klimaschutzprogramms verpflichtet.

Vorausschauende Überprüfung
Künftig werden wissenschaftliche Vorhersagen von Treibhausgasemissionen, sogenannte Projektionen, zurate gezogen. So wird abgeschätzt, ob die Klimaziele in Zukunft eingehalten werden können.

Neue Aufgaben des Expertenrats für Klimafragen
Der Expertenrat für Klimafragen trägt Verantwortung für die Umsetzung und Kontrolle der Klimaschutzmaßnahmen. Seine Aufgaben werden nun erweitert.

PRO-ARGUMENTE

Höhere Flexibilität
Ohne feste Sektorenziele kann die Bundesregierung Klimaschutzmaßnahmen flexibler planen und anpassen. Einsparungen in einem Sektor können Defizite in anderen Bereichen ausgleichen. Der bürokratische Aufwand sinkt.

Technologieoffenheit
Das Gesetz lässt offen, mit welchen Technologien die Klimaziele erreicht werden sollen. Das ist gut für die Wirtschaft.

Pflicht zum Klimaschutzprogramm
Regierungen müssen nun im ersten Jahr einer Legislaturperiode konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Ziele vorlegen.

Zukunftsorientiert und schneller
Das überarbeitete KSG legt stärkeres Gewicht auf die Prognosen künftiger Emissionen. Diese dienen nun als Grundlage für die Bewertung der Bemühungen für Klimaschutz. Dadurch kann die Politik Zielverfehlungen früher erkennen.

Expertenrat für Klimafragen gestärkt
Die Gesetzesänderung stärkt die Rolle des Expertenrats für Klimafragen als zentrales Kontrollgremium der Fortschritte beim Klimaschutz. Das kann zu besserer Beratung und Kontrolle führen.

Weniger kleinteilig und kurzfristig
Einige Maßnahmen zur Emissionsminderung, etwa im Gebäudesektor, entfalten ihre Wirkung erst mittel- bis langfristig. Die sektorgenauen jährlichen Einsparungsziele waren kurzfristig ausgelegt und haben dabei zu wenig längerfristige Entwicklungen berücksichtigt.

CONTRA-ARGUMENTE

Weniger Handlungsdruck
Durch die Aufhebung der verbindlichen Sektorenziele entfallen klare Zuständig- und Verantwortlichkeiten. Zudem verringert sich die Überprüfbarkeit der Ziele. Der Mangel an Verbindlichkeit kann dazu führen, dass notwendige Maßnahmen verzögert oder gar nicht umgesetzt werden.

Zu späte Nachbesserung
Die Bundesregierung ist verpflichtet, spätestens ein Jahr nach Beginn ihrer Amtszeit ein Klimaschutzprogramm vorzulegen. Eine Pflicht zur Nachbesserung tritt erst ein, wenn die Klimaziele zwei Jahren in Folge verfehlt werden. Etwaige Maßnahmen greifen frühestens im dritten Jahr.

Gefahr von Verzögerungen
Klimaschutzmaßnahmen entfalten ihre Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit oft erst im Zusammenspiel. Die verbindlichen Sektorenziele trugen bisher dazu bei, Abhängigkeiten planbar und verlässlich zu berücksichtigen. Jetzt kann die Gefahr von Verzögerungen und Unterlassungen steigen.

Mögliche Strafzahlungen
Deutschland ist völker- und europarechtlich verpflichtet, Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen, um bis 2050 klimaneutral zu werden. Laut Vorhersagen ist es wahrscheinlich, dass Deutschland 2030 die europäischen Sektorenziele um 120 Millionen Tonnen verfehlt. Wenn die KSG-Novelle zu weiteren Verzögerungen führt, drohen hohe Strafzahlungen.

Falsches Signal
Das Fehlen verbindlicher Sektorenziele kann das Signal senden, dass der Klimaschutz weniger dringlich ist.

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