Abstimmungsvorlage
Thema 1: WIDERSPRUCHSREGELUNG BEI DER ORGANSPENDE
Initiativteam
Details
Ausführlichere Informationen zu dieser Vorlage im Abstimmungsheft.
Ziel
Ausgangslage
Die Zustimmung kann im Voraus durch die betroffene Person selbst oder nach ihrem Tod durch die nächsten Angehörigen gegeben werden. Liegt keine Entscheidung über eine Organspende vor, findet keine Organspende statt.
Im Jahr 2020 wurde über eine Gesetzesinitiative zur Einführung der doppelten Widerspruchsregelung beraten. Im Bundestag fand der Gesetzentwurf keine Mehrheit (292 Ja-Stimmen zu 379 Gegenstimmen).
Grundsätzlich ist bei der Organspende zwischen postmortaler (nach dem Tod) und Lebendspende zu unterscheiden. Postmortale Organspenden kommen nur dann in Frage, wenn bei einer potentiell organspendenden Person der Hirntod festgestellt wird (0,4% aller Verstorbenen z.B. durch einen schweren Unfall, eine Hirnblutung oder einen Schlaganfall). Der Hirntod wird durch zwei Ärztinnen oder Ärzte – unabhängig voneinander – nach einem strengen medizinischen Protokoll festgestellt. Organe werden also nur entnommen, nachdem die Spenderin oder der Spender verstorben ist. Circa fünf Sechstel aller Organspenden erfolgen auf diese Weise.
Im Gegensatz dazu kann eine Niere oder ein Teil der Leber auch durch eine Lebendspende transplantiert werden. Menschen, die spenden, sind dann Verwandte ersten Grades oder nahestehende Personen. Diese Lebendspenden machen circa ein Sechstel aller Organspenden aus.
Bei dieser Abstimmung geht es ausschließlich um Organspenden nach dem Tod einer potentiell organspendenden Person.
Was würde sich ändern?
Um eine informierte Entscheidung treffen zu können, wird jede zur Organspende berechtigte Person ab dem 16. Lebensjahr innerhalb von sechs Monaten dreimal schriftlich über die inkraftzutretende Widerspruchsregelung informiert.
Änderungen im Einzelnen
- Mit Einführung der doppelten Widerspruchsregelung soll ein Register geschaffen werden, in dem Bürgerinnen und Bürger ihren Widerspruch oder ihren Zuspruch zur Organspende dokumentieren können. Um einen möglichen Widerspruch einer potentiell organspendenden Person zu erfragen, werden Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet, eine Abfrage dieses Registers zu veranlassen.
- Fehlt eine Erklärung der betroffenen Person, sind die nächsten Angehörigen zu einem möglichen Widerspruch der oder des Verstorbenen zu befragen. Angehörige werden nach dem Willen der oder des Verstorbenen gefragt, nicht nach ihrem eigenen.
- Bei Minderjährigen steht den Angehörigen weiterhin ein Entscheidungsrecht zu.
- Grundsätzlich ist die Organ- und Gewebespende bei Personen ausgeschlossen, die aufgrund ihrer kognitiven Fähigkeiten die Tragweite einer Organspende nicht erkennen können.
Abstimmungs-
frage
PRO-ARGUMENTE
CONTRA-ARGUMENTE
Positionen der Parteien
(Stand: 26.04.2021)
Am 16.01.2020 hat der Bundestag in einer offenen und freien Abstimmung wie folgt über das „Gesetz zur Regelung der doppelten Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz“ abgestimmt.
Da es sich um eine ethische Frage bzw. um ein Gesetz von ethischer Tragweite handelte, wurde die Fraktionsdisziplin aufgehoben. Jede und jeder Abgeordnete war aufgerufen, eine Gewissensentscheidung zu treffen.
Für das Gesetz stimmten 292 Abgeordnete, gegen das Gesetz stimmten 379 Abgeordnete. Damit wurde das Gesetz in zweiter Lesung abgelehnt.
Gesamtübersicht der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der doppelten Widerspruchsregelung: 709 Abgeordnete im Deutschen Bundestag.
Parteien | Ja | Nein | Enthaltung | nicht abgegebene Stimmen |
---|---|---|---|---|
CDU/CSU: 246 Mitglieder | 146 | 89 | 2 | 9 |
SPD: 152 Mitglieder | 94 | 48 | 0 | 10 |
AfD: 90 Mitglieder | 4 | 83 | 0 | 3 |
FDP: 80 Mitglieder | 15 | 59 | 1 | 5 |
DIE LINKE: 69 Mitglieder | 24 | 38 | 0 | 7 |
B90/GRÜNE: 67 Mitglieder | 7 | 60 | 0 | 0 |
fratkionslos: 5 Abgeordnete | 2 | 2 | 0 | 1 |
In einer repräsentativen Umfrage spricht sich die Mehrheit für die Einführung der Widerspruchsregelung aus. Zur geplanten Einführung der Widerspruchsregelung zeigte das repräsentative ZDF-Politbarometer am 16.01.2020 folgende Zustimmungswerte der Wählerinnen und Wähler der Parteien: CDU/CSU: 56%, SPD: 59%, Grüne: 72%, Linke: 59%, FDP: 73%, AfD: 47%, insgesamt: 61%.
Quellen für die Parteipositionen
Deutscher Bundestag (2020): Namentliche Abstimmung. Organspende – Doppelte Widerspruchslösung (Lauterbach, Spahn). Abrufbar
unter: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=656
Hausparlamente
Von Mai bis August (20.08.2021) organisieren wir im ganzen Land kleine Gesprächsrunden zu diesem Thema (sogenannte Hausparlamente). Melden Sie sich an und lernen Sie neue interessante Menschen und Positionen kennen. Deren Ergebnisse und mehr Information finden Sie unter: https://www.openpetition.de/hp/organspende.
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