1989: Wie die Maueröffnung uns den Weg bereitete

Nov. 13, 2025

Eigentlich wollte ich Ihnen diesen Newsletter am Tag der Maueröffnung schicken. Durch den Kampagnen-Abschluss 2025 in Berlin hat sich alles etwas verschoben – deshalb kommt er heute.  

Was wenig bekannt ist: Der Erfolg von Millionen Menschen, die friedlich demonstrierten und politischen Druck erzeugten, stärkte die direkte Demokratie in Deutschland und löste auf Landes‑ und Kommunalebene einen deutlichen Beteiligungsaufschwung aus.

 Leiser Boom der Mitbestimmung 

Noch 1989 verfügten lediglich sechs Bundesländer über eine Volksgesetzgebung, es gab nahezu keine Praxis. Doch mit dem Mauerfall begann ein dynamischer Aufschwung der direkten Demokratie. Seit 1996 können Bürgerinnen und Bürger in allen sechzehn Bundesländern Volksbegehren und Volksentscheide nutzen. 

In den 44 Jahren von 1946 bis 1989 wurden insgesamt 28 Verfahren – also entweder Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheide – von den Bürgerinnen und Bürgern initiiert. Inzwischen dauert es nur noch zwei bis drei Jahre, bis so viele Verfahren eingeleitet werden. (1)

Besonders beeindruckend ist der Fortschritt auf kommunaler Ebene: Vor der Wende gab es Bürgerentscheide nur in Baden-Württemberg; heute kennt jedes Bundesland dieses Mitbestimmungsinstrument. Als letztes wurde es 2005 in Berlin eingeführt. (2)

 Für die Bundesebene sind Sie gefragt 

Den Bundestag hat diese Welle der Demokratisierung nicht erreicht; sie prallte an den gläsernen Mauern ab. Deshalb haben wir es selbst in die Hand genommen: Wir organisieren bundesweite Volksabstimmungen – und zwar so lange, bis sie eingeführt sind.

Sie sich schon für die Volksabstimmung 2026 angemeldet?

1. Nein? Melden Sie sich jetzt an!

2. Ja? Leiten Sie diese E-Mail bitte an Interessierte weiter.

Wir wollen auch auf Bundesebene eine Stimme haben, dort, wo die meisten und wichtigsten Gesetze gemacht werden. Für eine Demokratie, in der die Bürgerinnen und Bürger jederzeit gerne gesehen und nicht abgewimmelt werden. Lassen Sie uns gemeinsam für Veränderung sorgen.

 P.S. Die direkte Demokratie in den Bundesländern ist nicht per se wunderbar 

Auch wenn die direkte Demokratie nach der Wende einen Aufschwung erfuhr, bleibt vieles unvollständig. Auf Länderebene gibt es nicht selten nur den Anschein von Mitbestimmung, der mit echter Teilhabe wenig zu tunhat.

Während in Hamburg und Brandenburg pro Jahr zwei Verfahren neu initiiert werden, findet in Rheinland-Pfalz durchschnittlich nur alle 13 Jahre ein neues Verfahren statt. Beim Schlusslicht Sachsen‑Anhalt gab es in 30 Jahren insgesamt nur 4 direktdemokratische Verfahren. (3)

Das liegt nicht daran, dass es dort keine Themen gibt oder zu wenig Akteure, sondern schlicht an den restriktiven Bedingungen (z.B. hohe Hürden oder Themenausschlüsse), die die Mitbestimmung stark einschränken.

So gibt es in den Bundesländern ein breites Spektrum an Möglichkeiten zur Teilhabe – von bürgerfreundlich bis Etikettenschwindel.

Das soll natürlich kein Anlass sein, die Hände in den Schoß zu legen, sondern vielmehr ein Ansporn, sich auch auf Landesebene für Verbesserungen einzusetzen. Also keine Scheu! Ein sehr kompetenter Ansprechpartner dafür – und in allen Bundesländern vertreten – ist der Verein „Mehr Demokratie”.

Und auf Bundesebene bringen wir die Sache weiter voran. Bitte machen Sie mit!

 Quellen

(1) Webseite von „Mehr Demokratie e.V.“: Aktueller Volksbegehrensbericht 2024, S. 15. Verfügbar unter: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2024/Publikationen/240529_VBB_2024_web.pdf

(2) Webseite von „Mehr Demokratie e.V.“: Direkte Demokratie in den Bundesländern, S.43. Verfügbar unter: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Direkte_Demokratie_Bundesl%C3%A4ndern.pdf

(3) Website von „Mehr Demokratie e.V.“: Aktueller Volksbegehrensbericht 2024, S. 18. Verfügbar unter: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2024/Publikationen/240529_VBB_2024_web.pdf

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