2022

Deutschlands zweite bundesweite Volksabstimmung

Überparteilich

Deutschland braucht Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger auch auf Bundesebene. Gerade die jetzige Zeit zeigt, dass es ohne uns nicht geht!

Deswegen organisieren wir bundesweite Volksabstimmungen zu brennenden Fragen der Zeit einfach selbst – bis bundesweite Abstimmungen gesetzlich eingeführt sind.

2021 führten wir in einem Bündnis aus über 30 gemeinnützigen Organisationen die erste selbstorganisierte Volksabstimmung durch. Das war das bislang größte Projekt, das sich für die Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene einsetzte.

Am 01.09.2022 startet die zweite bundesweite Volksabstimmung. Der Zeitraum der Aktion ist über 12 Monate mit Beginn des Themenvotings.

Mit jeder neuen Abstimmung wollen wir größer werden. Je mehr Menschen teilnehmen, desto größer wird das Gewicht der Ergebnisse und die Bedeutung für das politische Handeln sein. Machen Sie mit!

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Idee & Ziel von ABSTIMMUNG21

Wir haben einen Traum und einen Plan: Unser Ziel ist die gesetzliche Einführung bundesweiter Volksentscheide. ABSTIMMUNG21 ist der Weg dorthin.

Große gesellschaftliche Herausforderungen lassen sich am besten gemeinsam mit der Bevölkerung meistern. Oft schafft es die Politik nicht alleine, angemessene Lösungen zu finden. Aber seit Jahren wird die gesetzliche Einführung von bundesweiten Volksentscheiden blockiert.

 

Jetzt organisieren wir bundesweite Volksabstimmungen einfach selbst. Indem wir über konkrete, wichtige Themen abstimmen lassen, machen wir die bundesweite Abstimmung anschaulich und erfahrbar. Wir zeigen: Mehr Demokratie ist auch auf Bundesebene möglich!

ABSTIMMUNG21 wird dadurch erheblichen öffentlichen Druck erzeugen. Je mehr Menschen teilnehmen, desto größer wird das Gewicht der Ergebnisse und die Bedeutung für das politische Handeln sein. Und desto eindeutiger wird der Auftrag an die Bundesregierung, bundesweite Volksentscheide gesetzlich einzuführen. Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!

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„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen […] ausgeübt.“
Grundgesetz Artikel 20,2

Eine breite, zivilgesellschaftliche Bewegung

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Heute starten wir gemeinsam mit vielen anderen Organisationen die Kampagne „Vetorecht für Bürgerinnen und Bürger“.

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